Ludwigshafener AfD-Kandidat legt Landesverfassungsbeschwerde ein: Wird Joachim Paul doch noch zur Kommunalwahl zugelassen?

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Nach seinem Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September 2025 hat der AfD-Politiker Joachim Paul Landesverfassungsbeschwerde eingelegt.

Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz haben Pauls Anwälte der Kanzlei Höcker eine Verfassungsbeschwerde sowie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Die Anwälte wollen erreichen, dass der Ludwigshafener Wahlausschuss im Eilverfahren dazu verpflichtet wird, Paul zur Oberbürgermeisterwahl am 21. September zuzulassen. Sie verlangen eine Aufhebung sämtlicher Gerichtsentscheidungen, die zu Pauls Ausschluss führten.

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Pauls Anwälte argumentieren: „Dass ein – vor allem ein wie hier aussichtsreicher – Kandidat im Vorfeld der Wahl von dieser Wahl ausgeschlossen wird, verletzt nicht nur dessen Grundrechte, sondern stellt auch einen schwerwiegenden Eingriff in demokratische Grundsätze dar. Denn nun kann nicht nur er nicht zur Wahl antreten – sondern auch allen Wahlberechtigten ist es verwehrt, ihn zu wählen.“ Bei der letzten Bundestagswahl habe die AfD im Wahlkreis 206 Ludwigshafen/Frankenthal etwa einen Wert von 23,4 Prozent der Zweitstimmen erhalten und Platz 2 hinter der CDU mit 27,5 Prozent erreicht.

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Auch auf die Argumentation des Gerichts in Neustadt an der Weinstraße, das Pauls Beschwerde gegen seine Nicht-Zulassung mit der Begründung abgewiesen hatte, Paul könne sich im Nachgang der Wahl juristisch zur Wehr setzen, gehen die Anwälte in ihrem Antrag ein:

„Dabei kann der Beschwerdeführer auch nicht auf nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden, da dieser weder effektiv noch gleichrangig wäre. Eine entsprechende Entscheidung in einem nachgelagerten Klageverfahren wäre erfahrungsgemäß erst in Jahren zu erzielen, sodass bis dahin unwiederbringliche Nachteile durch anderweitige ‚Regierungsentscheidungen‘ eines anderen Gewählten entstehen würden. Zudem würden in Jahren bei einer Neuwahl andere Wähler ggf. andere Kandidaten zu völlig anderen gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen zu wählen hätten. Somit ist effektiver Rechtsschutz nur jetzt – vor der Wahl – zu gewähren.“

Der Wahlausschuss in Ludwigshafen hatte Paul aufgrund von „Zweifeln an seiner Verfassungstreue“ ausgeschlossen. Noch-Oberbürgermeisterin und Ex-SPD-Politikerin Jutta Steinruck leitet auch den Wahlausschuss. In dieser Rolle hatte sie beim Landesverfassungsschutz in Rheinland-Pfalz um eine Art Kurz-Gutachten gebeten, das die Verfassungsfeindlichkeit des AfD-Politikers belegen soll.

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Das elfseitige Dokument umfasste 16 Beispiele, welche Thesen Paul in welchen Magazinen vertrete, wen er treffe und zu welchen Medien er Kontakt für akzeptabel halte. Von strafrechtlich relevantem Verhalten ist in dem Dokument nicht die Rede. Ein konkreter Vorwurf lautete etwa, dass Paul einen Bücherbasar veranstaltet habe, bei dem ein Antiquariat „diverse rechte Literatur“ ausgestellt habe. Paul und sein Anwalt hatten angekündigt, sämtliche rechtlichen Schritte einzuleiten, um eine Teilnahme an der OB-Wahl am 21. September zu ermöglichen.

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