
Nach Angaben der FAZ plant die Europäische Union eine großangelegte Umstrukturierung des Haushalts. Dies gehe aus einer internen Präsentation hervor, die dem Medium vorliege. In Zukunft soll es demzufolge nur noch vier Hauptbudgetposten geben: Den regulären Haushaltsposten, den Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, den Außenpolitikposten und den Posten für Verwaltungskosten. Die geplante Neuordnung des EU-Haushalts sieht weiterhin vor, dass bisher eigenständige, umfangreiche Budgetposten in den regulären Haushaltsposten integriert werden.
Insbesondere betrifft dies die Agrarsubventionen und die Förderung strukturschwacher Regionen. Diese Mittel sollen künftig im Rahmen des allgemeinen Haushaltspostens an die Mitgliedsstaaten überwiesen werden. Ziel des neuen Haushaltsplans ist es jedoch nicht Mittel einzusparen. Vielmehr gehe es darum den Haushalt zu vereinfachen und vor allem mehr Kontrolle über die Verwendung der Fördergelder zu erhalten.
Die EU-Kommission plant, die Auszahlung von Geldern aus dem EU-Haushalt an die Erfüllung bestimmter Bedingungen zu knüpfen. Demnach müssen die Mitgliedsstaaten zunächst nationale Pläne mit der Kommission abstimmen, in denen konkrete Ziele und Reformen festgelegt werden. Die finanzielle Unterstützung wird nur dann gewährt, wenn diese vereinbarten Vorgaben auch umgesetzt werden.
Den Mitgliedsländern wird damit grundsätzlich mehr Flexibilität bei der Verwendung ihrer zugewiesenen Mittel eingeräumt. Gelder könnten demnach gezielter nach nationalen Prioritäten eingesetzt. Für die EU selbst würde sich der Prozess der Haushaltsverhandlungen vereinfachen. Anstelle der bisher 530 verschiedenen Pläne müssten nur noch 27 nationale Pläne – einer pro Mitgliedsstaat – verhandelt und verwaltet werden.
Der EU dürfte es jedoch vor allem darum gehen größeren Einfluss auf die Verwendung von Geldern zu erhalten. Setzt die EU ihre Pläne um, wäre die Auszahlung von Mitteln erstmals direkt an die Erfüllung spezifischer Pläne gekoppelt. Damit bekäme die EU auch noch weitergehende Steuerungsmöglichkeiten in die Hand. Nach der Auszahlung hätte die EU jedoch keine Aufsicht mehr über die konkrete Verwendung dieser Mittel durch die Mitgliedstaaten.
Möglich wäre gegebenenfalls nur noch die nachträgliche Sanktionierung der Mitgliedsstaaten. Dieses Prinzip, das bereits beim EU-Corona-Fonds Anwendung fand, wurde vom Europäischen Rechnungshof wiederholt beanstandet. Der Rechnungshof warnte, dass bei einer Vorabfinanzierung von Projekten anstelle einer nachträglichen Kostenerstattung das Risiko von Fehlallokationen und ineffizientem Mitteleinsatz zunehmen könnte.