
Nach der Festnahme des Magdeburg-Terroristen am 20. Dezember 2024 läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalt auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag hervor. Hinweise auf eine Suspendierung eines beteiligten Polizisten bestätigte das Innenministerium nicht. Zuvor hatte die Magdeburger Volksstimme berichtet.
Nach Kenntnis der Landesregierung soll es eine Körperverletzung zum Nachteil des 50-jährigen Taleb A. gegeben haben. Die Ermittlungen richten sich bislang nicht gegen eine namentlich benannte Person. Disziplinarrechtliche Maßnahmen wurden bisher nicht eingeleitet.
Während das Verfahren gegen den Polizeibeamten läuft, äußerte sich die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Sie geht davon aus, dass der Täter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt schuldfähig ist. „Es handelt sich nach vorläufiger Bewertung wohl um einen vorsätzlich geplanten Anschlag eines Amokläufers“, sagte Pressesprecher Klaus Tewes der Welt am Sonntag. Alles bisherigen Indizien wiesen darauf hin, dass der Tatverdächtige steuerungsfähig gewesen sei. „Insofern gehen wir nicht von einer Schuldunfähigkeit aus.“ So habe der Mann das Tatfahrzeug einige Tage vor dem Anschlag online gebucht und am Tattag abgeholt.
Mit einem Gutachten zur Schuldfähigkeit wird in sechs bis acht Wochen gerechnet. Ein Psychiater soll den 50 Jahre alten Mann aus Saudi-Arabien untersuchen, hatte die Generalstaatsanwaltschaft in der vergangenen Woche mitgeteilt.
Kurz vor Weihnachten war Taleb A. mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Dabei wurden sechs Menschen getötet und fast 300 verletzt. Eine Blutprobe, die unmittelbar nach der Tat genommen worden war, hatte keine Hinweise auf Drogen oder Alkohol ergeben.