
Die Schändung und Zwangsräumung des Deutschland-Kurier (DK)-Mahnmals — zum Gedenken an die unzähligen Opfer der Masseneinwanderung — durch die Berliner Polizei schlägt weiterhin hohe Wellen!
Das patriotische „Compact“-Magazin weist in einem Artikel zu dem Vorgang auf folgenden Aspekt hin: Die Berliner Behörden agieren mindestens in einer rechtlichen Grauzone, denn die Polizei Berlin teilte auf X selber mit, dass keine Straftat vorliegen würde.
„Compact“ folgert: „Möglicherweise könnte es sich um einen Verstoß gegen eine kommunale Satzung handeln, die das unbefugte Ablegen von Betonblöcken untersagt – der normale Werdegang wäre hier jedoch eine schriftliche Aufforderung, die Aktion zu beenden, wobei auch der Aspekt der Kunstfreiheit berücksichtigt werden muss. Solche Formalitäten werden im ‚Kampf gegen Rechts‘, der längst eher einem Kampf gegen das Recht gleicht, jedoch eingespart und gleich das Abrisskommando losgeschickt.“
Deutschland-Kurier behält sich rechtliche Schritte vor
Tatsächlich bestätigten mehrere Verwaltungsjuristen dem DK: Ordnungsämter dürfen fremdes Eigentum nicht einfach nach Belieben beseitigen; dies sei „nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen und bei Vorliegen einer konkreten Gefahr erlaubt, wobei die Maßnahme verhältnismäßig, erforderlich und geeignet sein“ müsse. Zudem seien die individuellen Rechte des Eigentümers zu beachten.
UND: Das Ordnungsamt dürfe „Sicherstellungen“ nur vornehmen, „wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung notwendig ist.“ Dagegen dürfe das Ordnungsamt nicht „willkürlich fremdes Eigentum beseitigen, nur weil es stört oder missfällt.“
David Bendels, Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kuriers kündigte eine umfassende rechtliche Prüfung aller Aspekte der quasi Beschlagnahmung und willkürlichen Entfernung des symbolischen Mahnmals an.
„Der Deutschland-Kurier behält sich gegebenenfalls auch juristische Schritte gegen die verantwortlichen Berliner Stellen in Verwaltung und Politik vor“, so Bendels.