
Ein Mann wurde von seinem Chef außerordentlich gekündigt, weil er in seiner Freizeit eine Lesung von Martin Sellner besucht hatte. Der Fall wurde am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Gießen verhandelt, nachdem der Betroffene Klage gegen seine Entlassung eingereicht hatte. Das bestätigte das Gericht auf Anfrage von Apollo News.
Am 29. Juli 2024 hatte Martin Sellner eine Lesung aus seinem Buch „Remigration: Ein Vorschlag“ in Gladenbach im Landkreis Marburg-Biedenkopf veranstaltet. Die Lesung sollte ursprünglich in Marburg stattfinden, jedoch wurde der Veranstaltungsort kurzfristig geändert, weil es zu zahlreichen Gegenprotesten gekommen war.
Bereits am Nachmittag vor Beginn der Lesung hatten laut Frankfurter Rundschau 1.000 Personen in Marburg einen Protestzug veranstaltet und waren zum ursprünglichen Veranstaltungsort gezogen. Wie die hessenschau berichtete, hatte es am Abend eine zweite Demonstration mit 2.500 Teilnehmern gegeben, wie die Polizei mitteilte.
Es nahmen etwa 50 Personen an der Lesung teil, die von der Polizei gesichert werden musste – einer davon war offenbar der anfangs genannte Angestellte. Nachdem dies innerhalb des Betriebs bekannt wurde, erhielt er eine fristlose Kündigung – ein Vorgehen, das eigentlich nur bei schwerwiegenden Gründen möglich ist.
Unbestätigten Quellen zufolge handelt es sich bei seinem Arbeitgeber um ein Unternehmen im Bereich der Behindertenhilfe. Der Arbeitgeber soll demnach argumentiert haben, dass der Betriebsfrieden gestört worden sei, weil der Angestellte die Lesung besucht habe.
Wie das Arbeitsgericht Gießen gegenüber Apollo News bestätigte, gab es bereits am 24. Oktober einen ersten Gütetermin, bei dem ein Vergleich angestrebt wurde. Dieser scheiterte jedoch. Am 10. Juni gab es dann einen neuen mündlichen Verhandlungstermin. Laut Gericht einigten sich die Parteien dabei auf einen Vergleich, der auch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet.