Marla-Svenja Liebich muss weitere Haftstrafe nicht antreten

vor etwa 13 Stunden

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Am Freitag wurde das Verfahren gegen die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich eingestellt, wie LTO Online berichtet. Liebich war vom Landgericht Leipzig von dem Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Am 7. November 2020 soll Liebich – damals noch Sven Liebich – einen Reporter bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen angegriffen haben. Videoaufnahmen zeigen, dass der Reporter einen Schlag gegen Liebich ausgeführt habe.

Anschließend kam es zur Auseinandersetzung. Der Richter urteilte, dass die Situation auf der Demonstration unübersichtlich gewesen sei. Im Dezember 2023 war die Rechtsextremistin vom Amtsgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung wegen Körperverletzung verurteilt worden. Sie hatte Berufung eingelegt. Auch drei weitere Mitangeklagte waren zu Bewährungsstrafen verurteilt worden und hatten dagegen Berufung eingelegt.

Über einen Rechtsanwalt ließ Liebich erklären, dass sie den Reporter zwar festgehalten, aber nicht geschlagen habe. Auflagen wurden gegen Liebich nicht erhoben. Auch gegen den Reporter war ermittelt worden, das Verfahren wurde aber eingestellt. Im Mai war Marla-Svenja Liebich vom Oberlandesgericht Naumburg zu anderthalb Jahren Gefängnis wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede verurteilt worden.

2024 war sie vom Landgericht Halle verurteilt worden und hatte Berufung dagegen eingelegt. Das Oberlandesgericht lehnte die Revision jedoch ab. Liebich hatte in einem Onlineshop einen Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ verkauft. Außerdem hatte sie auf einer Demonstration 2019 gesagt, dass die „Omas gegen Rechts“ in ein Flüchtlingsheim gehen sollen, „auf dass es weniger Vergewaltigungen in Deutschland gibt“.

In welches Gefängnis Marla-Svenja Liebich kommen wird, ist noch unklar. Das Justizministerium Sachsen-Anhalt teilte laut LTO mit, dass dies im Einzelfall entschieden werde. Im Januar hatte Liebich den Geschlechtseintrag in allen Dokumenten, einschließlich der Geburtsurkunde, zu weiblich ändern lassen.

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