
1.021.334,84 Euro gab Mecklenburg-Vorpommern von 2015 bis 2025 für V-Leute aus. Dies geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Jan-Phillip Tadsen hervor. Eine weitere Aufschlüsselung der Zahlungen an V-Leute auf die einzelnen Jahre gibt es nicht. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern begründet dies damit, dass man „nach sorgfältiger Abwägung“ eine Aufschlüsselung für die konkreten Jahre nicht vornehmen kann, da es sich bei den Zahlungen um „geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten des Verfassungsschutzes“ handelt.
Weiter begründet sie es damit, dass die Fragen „auf die Offenlegung nachrichtendienstlicher Arbeitsweisen und Informationen, insbesondere zum quantitativen Einsatz von Vertrauensleuten,“ abzielen. Eine Offenlegung der Zahlungen für die einzelnen Jahre würde „Rückschlüsse auf Anzahl und Höhe der einzelnen Honorare, den Umfang des Einsatzes von Vertrauensleuten und die Schwerpunktsetzung ermöglichen und damit einem Kernbereich der nachrichtendienstlichen Arbeit“ verletzen.
„Aus diesem Grund unterliegen auch die im Haushalt eingestellten Haushaltstitelder Geheimhaltung und sind als Verschlusssache (VS) VS-Vertraulich eingestuft“, heißt es weiter. Informiert hingegen wird die Parlamentarische Kontrollkommission, die mindestens einmal im Jahr einen Lagebericht zum Einsatz von V-Leuten vorgelegt bekommt. Die AfD hat keinen Vertreter in dieser Kommission.
Bisher ist nicht bekannt, ob der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern V-Leute in die AfD eingeschleust hat. Anders hingegen ist es im benachbarten Bundesland Brandenburg, wo bereits im Jahr 2020 der Landesverfassungsschutzchef offen über die Anwerbung von V-Leuten in der Partei sprach. Im mittlerweile geleakten Gutachten des Bundesverfassungsschutzes zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem gab es hingegen keine Quellen, die von V-Leuten stammten.
Damit die V-Leute ihre Einkünfte aus ihrer Tätigkeit auch korrekt versteuern können, ohne dass sie ihre Tätigkeit für den Verfassungsschutz offenlegen müssen, gibt es seit Dezember 1998 einen Erlass des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommerns, wonach die Honorare mit 10 Prozent pauschal versteuert werden. Der Landesverfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern führt die Pauschalsteuer direkt an das Finanzamt Schwerin ab. Der Erlass des Finanzministeriums wurde basierend auf einer Übereinkunft aller Landesfinanzminister, die im Februar 1998 beschlossen haben, dass V-Leute ihre Honorare pauschal mit 10 Prozent versteuern, implementiert.