
Im Jahr 2024 sind in Sachsen 6.564 Straftaten registriert worden, bei denen Asylbewerber als tatverdächtig galten. Das geht aus einer Antwort des sächsischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Sebastian Wippel hervor. Die Auswertung enthält eine detaillierte Aufschlüsselung nach Aufenthaltsstatus und Deliktart.
Geduldete – also Personen, die eigentlich ausreisepflichtig sind, deren Abschiebung jedoch ausgesetzt wurde – wurden in 4.839 Fällen als tatverdächtig geführt. Bei Schutz- und Asylberechtigten sowie Kontingentflüchtlingen zählte die Polizei 2.722 Fälle. Ausländer ohne legalen Aufenthaltsstatus tauchten in 2.682 Fällen in der Kriminalstatistik auf.
Die Statistik liefert außerdem eine Aufschlüsselung nach Deliktgruppen. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 197 Fälle bei Asylbewerbern registriert, 127 bei Geduldeten, 84 bei Schutzberechtigten und 48 bei Personen ohne Aufenthaltsrecht.
Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit – darunter Körperverletzungen und Bedrohungen – wurden in 1.853 Fällen Asylbewerbern zugeschrieben, in 1.349 Fällen Geduldeten, in 940 Fällen Schutzberechtigten und in 341 Fällen Personen mit unerlaubtem Aufenthalt.
Straftaten gegen das Leben – darunter vor allem Tötungsdelikte – wurden in elf Fällen registriert: sieben bei Geduldeten, zwei bei Schutzberechtigten sowie jeweils einer bei Asylbewerbern und Ausländern ohne legalen Status.
Im Jahr 2024 wurden in Sachsen insgesamt 297.985 Straftaten registriert. Von den insgesamt 93.101 ermittelten Tatverdächtigen hatten rund 25.000 Personen keine deutsche Staatsbürgerschaft, was einem Anteil von etwa 26,9 Prozent entspricht. Der Anteil von Ausländern an der sächsischen Gesamtbevölkerung liegt bei etwa acht Prozent. Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft (deutsch + ausländisch) werden in der Statistik in der Regel als Deutsche erfasst.
Zum Jahresende lebten in Sachsen insgesamt 26.832 Personen mit Asylbezug. Von diesen waren 11.878 Personen vollziehbar ausreisepflichtig. Allerdings verfügten 9.660 dieser Personen über eine Duldung.