Die Union befindet sich auf einem Feldzug gegen die Freiheit

vor etwa 1 Monat

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Um die Meinungsfreiheit ist es in Deutschland wahrlich nicht gut bestellt. Schon unter der Ampel-Regierung zogen Ministerinnen wie Nancy Faeser (SPD) oder Lisa Paus (Grüne) die Linien enger, schnürten den Raum des Sagbaren ab. Offene Drohungen waren keine Seltenheit: „Wir wollen dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unter der Strafbarkeitsgrenze vorkommt. Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was auf den Social-Media-Plattformen gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt“, warnte Lisa Paus im Februar vergangenen Jahres.

Die Verhandlungsergebnisse zwischen Union und SPD, die in einzelnen Arbeitsgruppen ausgearbeitet wurden und nun in einem Koalitionsvertrag münden sollen, deuten nicht auf eine Änderung dieses Politikstils hin – ganz im Gegenteil.

So haben Union und SPD im Papier der „Arbeitsgruppe 14 – Kultur und Medien“ der freien Meinungsäußerung ganz offen den Kampf angesagt. „Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt“, heißt es im Dokument. Doch natürlich sind auch falsche Tatsachen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Und wer bestimmt in Zeiten, in denen Politiker an mehr als zwei Geschlechter glauben, was falsche Tatsachen sind? Die Regierung? Die „Zivilgesellschaft“? Ein Wahrheitsministerium?

Schon unter der Ampel-Regierung geriet die Meinungsfreiheit unter Druck.

In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 2011 heißt es dazu: Meinungen „fallen stets in den Schutzbereich von Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden.“

Die Drohung der potenziellen Koalitionäre folgt im Arbeitspapier sogleich: „Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“ Unter Wahrung der Meinungsfreiheit soll also gegen die Meinungsfreiheit vorgegangen werden. Mittel zum Zweck ist die angeblich „staatsferne Medienaufsicht“, die in Wahrheit jedoch enge Verflechtungen zu den Parteien aufweist.

Auch in den Ergebnissen der „Arbeitsgruppe 7 – Familie, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie“ spiegelt sich ein Ungeist wider, der die Freiheit des öffentlichen Diskurses bedroht. So wird die deutsche Mehrheitsgesellschaft von der möglichen Koalition unter einen generellen Rassismusverdacht gestellt. Die CDU/CSU unterwirft sich der Rassismusdefinition aus der „Critical Race Theory“, die Rassismus nicht mehr nur als individuelle Handlung, sondern als strukturelles Übel einer weißen Mehrheitsgesellschaft betrachtet. Im Verhandlungspapier heißt es: „Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle wird fortgesetzt. Wir werden den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus neu auflegen, aufbauend auf einer zeitgemäßen Rassismusdefinition, die insbesondere die Bekämpfung von strukturellem und institutionellem Rassismus adressiert.“ Vor allem linke Lobbygruppen aus dem NGO-Komplex verweisen immer wieder auf einen vermeintlichen strukturellen Rassismus deutscher Institutionen und leiten daraus ab, Quote für Personen mit Migrationshintergrund einzuführen. Ob sich die Union auch darauf einlassen würde?

Zumindest verspricht die CDU/CSU, den linken NGO-Komplex weiterhin mit Millionen an Steuermitteln zu versorgen und diktiert ins Papier: „Wir sind überzeugt, dass wir verstärkt in die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie investieren müssen. Wir unterstreichen die Bedeutung gemeinnütziger Organisationen, engagierter Vereine und zivilgesellschaftlicher Akteure als zentrale Säulen unserer Gesellschaft. Die Unterstützung von Projekten zur demokratischen Teilhabe durch das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ setzen wir fort.“

Unter dem Deckmantel der „Zivilgesellschaft“ fungieren mittlerweile hunderte mehrheitlich linke Lobbygruppen, die durch den Staat finanziert werden und die kulturelle Hegemonie der politischen Linken zementieren.

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Auch im Papier der „Arbeitsgruppe 1 – Innen, Recht, Migration und Integration“ werden dramatische Einschnitte postuliert. Union und SPD wollen Personen das passive Wahlrecht entziehen, wenn sie mindestens zweimal wegen Volksverhetzung verurteilt wurden. Sie könnten sich also nicht mehr zur Wahl stellen. „Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“, heißt es in dem Dokument.

Die Formulierung fügt sich ein in den Trend der vergangenen Jahre, in dem auch zugespitzte Kritik an der Regierungspolitik zunehmend kriminalisiert wird. Der „Volksverhetzung“-Paragraf 130 StGB dient übermotivierten Staatsanwaltschaften mitunter als Vehikel zur Kriminalisierung für jene unliebsamen Meinungen, die demnächst sogar zum Verlust elementarer Bürgerrechte führen könnten.

Gleichzeitig wollen Union und SPD auch die Cybersicherheit ausbauen und das Internet stärker regulieren. Den Digitial Services Act wolle man nicht nur beibehalten, sondern gezielter nutzen: „Wir setzen uns in der EU dafür ein, radikalisierungsfördernde Algorithmen im DSA stärker zu regulieren“, fordern Union und SPD. Gleichzeitig verspricht man den „Kampf gegen Rechts“ konsequent fortzusetzen: „Der Polarisierung und Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch Rechtspopulisten und -extremisten setzen wir eine Politik der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, Toleranz und Humanität entgegen.“

Philipp Amthor leitete eine Arbeitsgruppe und fordert die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes.

Nicht nur die Meinungsfreiheit ist zunehmend bedroht, auch die Freiheit im Allgemeinen. Die Union will die Überwachung der Kommunikation der Bevölkerung stärker ausweiten. Messengerdienste sollen dazu verpflichtet werden, den Sicherheitsbehörden unter bestimmten Umständen Inhalte preiszugeben. „Wir verpflichten zudem die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste im Einzelfall zur Entschlüsselung und Ausleitung von Kommunikationsinhalten an Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden“, will die CDU/CSU in das Koalitionspapier schreiben.

Zudem soll „allen Sicherheitsbehörden die Quellen-Telekommunikationsüberwachung ab dem Zeitpunkt ihrer Anordnung“ ermöglicht werden. Die SPD hat den Vorhaben in den Vorverhandlungen noch nicht zugestimmt. Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum fordert nur die CDU/CSU. In blauer Farbe ist der Satz markiert: „An Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Kriminalitäts-Hotspots führen wir die automatisierte Gesichtserkennung zur Identifizierung schwerer Straftäter ein.“

Gleichzeitig will die Union auch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abschaffen, wie die Ergebnisse aus der „Arbeitsgruppe 9 – Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz“ zeigen. Unter der Überschrift: „Stärkung der repräsentativen Demokratie“ heißt es zunächst: „Wir wollen den Bundestag zu einem moderneren Gesetzgebungsorgan weiterentwickeln. Der Bundestag muss die Regierung und die Verwaltung effektiv kontrollieren können.“ Und weiter in Blau, was bedeutet, dass nur die Union diese Forderung erhebt: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir hingegen abschaffen.“

Auffällig ist, dass die freiheitsfeindlichen Formulierungen in den Papieren auch von CDU-Politikern mitgetragen werden oder sogar initiiert wurden, die einstmals als konservative Hoffnungen der Partei galten. Am „Kultur und Medien“-Papier war unter anderem Nathanael Liminski beteiligt, der Minister in Nordrhein-Westfalen ist, wo die Regierung Wüst gemeinsam mit linken NGOs Meldestellen errichtet, die auch Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfassen sollen. Chefverhandler für die Union in der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, moderne Justiz“ war der Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor.

Lesen Sie dazu auch einen Kommentar von Joachim Steinhöfel:Merz, Klingbeil & Co. und die Meinungsfreiheit – sie alle sind gesichert freiheitsfeindliche Verdachtsfälle

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