„Menschenwürde doch abwägungsfähig“ – Brosius-Gersdorf bekräftigt ihre Abtreibungshaltung in neuer Erklärung

vor 3 Tagen

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In der Debatte rund um die verschobene Wahl der Bundesverfassungsrichter bekräftigt Frauke Brosius-Gersdorf in einer schriftlichen Erklärung ihre Positionen zu Abtreibung, Kopftuchverbot und paritätischen Wahllisten. Medienberichte dazu attackiert sie als „unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent“.

N-TV veröffentlichte den gesamten Text ihrer Erklärung im Wortlaut. Darin geht Brosius-Gersdorf auch auf Berichte los, die Politiker als anonyme Quellen zu Wort kommen lassen. In diesem Kontext begrüßt sie dann aber offenbar Verschärfungen im Strafrecht bei Äußerungsdelikten gegen Politiker – diese würden „für sich zu Recht stärkeren Schutz vor verbalen Angriffen fordern“.

Vor allem aber geht Brosius-Gersdorf auf ihre vieldiskutierte Haltung zur Abtreibung ein und bekräftigt dabei ihre bisherige Positionierung: Sie habe auf das „verfassungsrechtliche Dilemma“ hingewiesen, das bestehe, „wenn man dem ungeborenen Leben ab Nidation die Menschenwürdegarantie zuerkennt wie dem Mensch nach Geburt“, schreibt die Juristin unter Verweis auf die aktuell geltende Straffreiheit vieler Abtreibungen bei gleichzeitig formellem Verbot.

Die verfassungsrechtliche Lösung könne aus ihrer Sicht nur sein, dass entweder die Menschenwürde „doch abwägungsfähig“ sei oder „für das ungeborene Leben nicht gilt“, betont Brosius-Gersdorf dabei und bekräftigt so ihre bekannte Haltung in der Frage.

Weiter verweist sie in ihrer Erklärung darauf, dass eine „eingehende und vollständige inhaltliche Befassung mit meinen wissenschaftlichen Beiträgen“ gezeigt hätte, dass „der Schwerpunkt meiner Forschung das Verfassungs-, Sozial- und Bildungsrecht ist“ und dazu „auch Themen wie die Regulierung und Finanzierung von Schulen, die Sicherung kommunaler Daseinsvorsorge in Deutschland, die Bewältigung des demografischen Wandels, die Reform unserer Sozialversicherungssysteme und die Digitalisierung der Verwaltung gehören“.

Ordnet man ihre wissenschaftlichen Positionen „in ihrer Breite politisch zu“, dann zeige sich „ein Bild der demokratischen Mitte“, meint Brosius-Gersdorf. In der Frage, ob sie ein Kopftuchverbot für Lehramtsanwärter verfassungswidrig hält, meint die Juristin in ihrer neuen Erklärung, dass sich ein solches Verbot „nicht auf das Neutralitätsgebot für den Staat stützen“ lasse. Man könne es nur „im Einzelfall durch das Mäßigungsgebot für Staatsbedienstete“ rechtfertigen.

Zur Frage, ob paritätische Wahllisten, also eine potenzielle gesetzliche Pflicht, Wahllisten gleichermaßen mit Männern und Frauen zu besetzen, die mitunter von Linken, Grünen und SPD favorisiert wird, verfassungswidrig wären, äußerte sie sich in der Erklärung nun defensiv und ließ die Tür genau dafür offen: Sie habe sich „rechtswissenschaftlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob das im Grundgesetz verankerte Gebot der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern Eingriffe in die Wahlgrundsätze rechtfertigt. Diese Frage ist in der Rechtswissenschaft umstritten und höchstrichterlich nicht geklärt.“

Entsprechende Gesetze, die genau so eine Parität vorschreiben sollten, wurden dabei von Landesverfassungsgerichten in Brandenburg und Thüringen für verfassungswidrig erklärt – auch wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dazu selbst noch keine inhaltliche Entscheidung treffen musste. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil in Thüringen, das dort eben das Paritätsgesetz aufhob, hatte das Gericht in Karlsruhe aber abgelehnt.

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