
Ein Medienbericht sorgt derzeit für Aufsehen: Darin sieht man, wie Polizisten erkennbar harmlose, unverdächtige Deutsche auf dem Weihnachtsmarkt kontrollieren – und zwar nach Waffen. Eine Messer-Razzia gegen unschuldige Bürger? NIUS erklärt, was vorgefallen ist.
Es geht um einen SWR-Beitrag, der in Rheinland-Pfalz gedreht wurde. Polizisten sind auf den Weihnachtsmärkten in Ludwigshafen und Worms unterwegs, sie kontrollieren einzelne Besucher. Denn: Nach dem islamistischen Terroranschlag in Solingen wurde das Waffengesetz verschärft. Bundesweit gilt nun ein Messerverbot auf Weihnachtsmärkten.
Im TV-Bericht schwärmen die Polizisten in Ludwigshafen auf den Christkindlmarkt aus. Das Ziel: Menschen auf Waffen zu kontrollieren – und zwar ohne Verdacht.
Die erste Kontrolle: Zunächst gehen die drei Beamten auf zwei Männer mit Migrationshintergrund zu. „Hallo, eine Personenkontrolle, kurz stehen bleiben“, sagt ein Polizist. Seine Kollegin ergänzt: „Hier herrscht Messerverbot auf dem Markt. Wir müssen in Ihren Rucksack schauen. Haben Sie ein Messer dabei?“ Beide Männer haben kein Messer dabei.
Weihnachtsmarkt Ludwigshafen: Diese zwei Männer wurden als erstes von der Polizei kontrolliert.
Die rheinland-pfälzischen Polizisten laufen weiter über den Markt zur nächsten Kontrolle. Was sofort ins Auge fällt: Sie laufen an großen Pollern vorbei, die zum Schutz vor islamistischen Terroranschlägen aufgestellt wurden.
Diese Poller prägen das Bild des Christkindlmarktes in Ludwigshafen.
Die nächsten Kontrollen irritieren! Denn: Die Polizisten gehen plötzlich auf erkennbar harmlose Normalbürger zu, kontrollieren sie, als wären sie die Verdächtigen für einen nächsten Messer-Anschlag.
Die zweite Kontrolle: Die Polizisten schwärmen zu viert aus, sprechen zwei deutsche, durchschnittliche Normalbürger an, die einfach nur ihren Glühwein genießen wollen.
Absurd: Diese zwei Bürger werden auf dem Weihnachtsmarkt von den Polizisten angesprochen, ob sie Waffen dabei haben.
Die dritte Kontrolle: Dann unterbrechen die Polizeibeamten den abendlichen Weihnachtsmarktbesuch von einem Mann und einer Frau. Gerade eben noch hatte die Frau herzhaft in ihr Bratwurstbrötchen gebissen – nun stehen die Polizisten vor ihr: „Guten Abend!“ Auch der Mann war gerade dabei, in Ruhe sein Brötchen und seinen Glühwein zu verzehren.
Die beiden Bürger wollten einfach nur eine Bratwurst und einen Glühwein genießen – dann kam die Polizei.
Die Polizistin sagt zu den zwei Deutschen: „Wir führen eine Personenkontrolle durch in Bezug auf das neue Waffengesetz und das Verbot des Mitführens von Messern. Wir würden Sie kurz durchsuchen. Haben Sie eine Tasche dabei, dass wir da kurz reinschauen?“
Weil die Frau keine Tasche dabei hat, fordert dieselbe Beamtin: „Dann müssten Sie die Jackentaschen ausräumen.“ Freundlich macht die Frau, was die Polizistin sagt. Sie öffnet in der Kälte den Reißverschluss ihres Anoraks. Anschließend räumt sie vor den Augen der Besucher des Weihnachtsmarktes ihre Taschen aus, legt ihre privaten Gegenstände auf den öffentlichen Markttisch.
Darin: kein Messer. Sondern Taschentücher, Zigaretten, Handcreme und ein Handy. Im Klartext: erwartbar ungefährliche Kleinigkeiten, die die meisten Bürger in ihren Jackentaschen herumtragen.
Diese Bürgerin muss vor allen Leuten ihre Jackentaschen auf dem Weihnachtsmarkt ausräumen. Darin: kein Messer! Sondern die normalsten Dinge der Welt.
Doch mit dem Ausräumen der Jackentaschen ist die Kontrolle noch nicht beendet. Die Deutsche wird zusätzlich noch abgetastet, ob sie womöglich ein Messer in ihren Jackenärmeln versteckt hat.
Auch hier: vor den Augen aller Besucher des Weihnachtsmarktes.
Sieht diese Frau wirklich so aus, als würde sie Waffen in den Ärmeln ihres Anoraks verstecken?
Bei ihrer Begleitung nehmen die Polizisten die gleiche Untersuchung vor. Nach dieser fragwürdigen Kontrolle sagt die Polizistin: „Das wär’s dann auch schon!“
Die vierte Kontrolle: Dann wird ein älterer Mann kontrolliert. Auch dieser Bürger wirkt komplett harmlos!
Auch dieser von der Polizei kontrollierte Bürger wirkt nicht gerade so, als stünden die Poller wegen ihm auf dem Weihnachtsmarkt ...
Die fünfte Kontrolle: Wieder schwärmen die Polizisten zu viert aus. Diesmal gehen sie auf zwei Frauen zu, die vor einem Crêpes- und Waffel-Stand stehen. Offenbar wollen die beiden gerade etwas bestellen.
Aber daraus wird nichts: „Guten Abend, Personen- und Taschenkontrolle!“
Diese Frauen wollten gerade Waffeln und Crêpes bestellen – doch erst mussten sie durch eine Taschenkontrolle.
Die Polizistin kündigt schnell an: „Ich fang’ mal mit Ihrer Handtasche an. Sie haben kein Messer dabei?“ Die Frau ist sich nicht sicher. „Nicht, dass ich wüsste. Wenn, dann ist es da vorne in der Tasche.“
Die Polizisten wühlt in der privaten Handtasche der Frau herum, die eigentlich bloß einen netten Abend auf dem Markt verbringen wollte.
Auf der Suche nach einem Messer wühlt die Polizistin in der Tasche voller privater Gegenstände.
Die Polizisten finden ein rotes Schweizer Taschenmesser in der Tasche. „Das wäre eine Ordnungswidrigkeit. Deswegen müssten wir das Messer behalten“, sagt einer der Beamten zu der Deutschen. Die Frau hatte offenbar nicht mehr gewusst, dass sie ein Messer dabei hat.
Diese Frau ist erkennbar keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Doch ihr Schweizer Taschenmesser darf sie nicht mehr in ihrer Handtasche haben.
Weiter erklärt der Beamte: „Genau darum machen wir ja die Kontrollen, dass die Leute Messer eben nicht mitführen. Wir nehmen das Messer jetzt mit, stellen es sicher, und schicken es dann an die Verfolgungsbehörden bei der Stadtverwaltung“. Welches Bußgeld die Frau erhalte, entscheide die Waffenbehörde.
Heißt: Obwohl die Frau einfach nur Crêpes auf dem Weihnachtsmarkt genießen wollte und selbstverständlich niemals vorhatte, mit ihrem privaten Schweizer Taschenmesser irgendjemandem etwas anzutun, wird ihr Messer nun an die Verfolgungsbehörden geschickt – so, als wäre sie eine Verdächtige.
Die Frage, die sich stellt: Inwiefern soll dieses polizeiliche Vorgehen ernsthaft gegen die Gefahr des islamistischen Terrorismus helfen? …
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