
Der 35-jährige Syrer Mahmoud Mhemed ging am 18. Mai mit einem Messer und einem Stockdegen auf mehrere Personen los. Fünf Menschen wurden verletzt, zwei davon lebensgefährlich. Die Polizei fand im Rucksack des Angreifers weitere Waffen sowie brennbare Flüssigkeit.
Nach 42 Stunden auf der Flucht wurde er vom Spezialeinsatzkommando im nordrhein-westfälischen Heiligenhaus festgenommen. Dabei soll er sich gegenüber den Beamten, mithilfe von Google-Übersetzer, zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS) bekannt haben. Ermittler fanden in seiner Unterkunft Hinweise auf Verbindungen zu polizeibekannten Islamisten.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft war die Tat religiös motiviert und richtete sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen übernommen. Der Tatverdacht: versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung in vier Fällen. Mhemed sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.
Laut Informationen der Bild trat Mhemed in Deutschland unter insgesamt acht verschiedenen Namen auf. Ob er sich auf diesem Weg mehrfach Sozialleistungen erschlichen hat, wird derzeit geprüft. Der Mann war am 8. August 2023 unerlaubt über die Tschechische Republik nach Deutschland eingereist. Bereits wenige Tage später, am 14. August, wurde er in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Nordrhein-Westfalen registriert. Danach folgte die Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften in Mönchengladbach und Soest.
Am 29. November 2023 wurde Mhemed dem Kreis Gütersloh zugewiesen. Seitdem lebte er in einer Asylunterkunft in Harsewinkel. Obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde, erhielt er am 21. Dezember 2023 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) subsidiären Schutz. Diese Form der Aufenthaltserlaubnis wird erteilt, wenn dem Antragsteller im Herkunftsland ernsthafter Schaden wie Folter, Todesstrafe oder Krieg droht. Die Entscheidung wurde am 22. Februar 2024 rechtskräftig. Seine Aufenthaltserlaubnis war zunächst bis Februar 2027 gültig.