Messerattacke auf Rollstuhlfahrerin: Tatverdächtiger Syrer festgenommen

vor 3 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Gut zwei Wochen nach einer Messerattacke an einer Bushaltestelle in Hamburg-Billstedt hat die Polizei den mutmaßlichen Täter festgenommen. Der 33-jährige Firas A. wurde in seiner Wohnung nur wenige hundert Meter vom Tatort entfernt aufgegriffen. Der Mann soll am 12. April eine 30-jährige Frau im Rollstuhl sowie einen 60-jährigen Fahrgast mit einem Messer attackiert und verletzt haben.

Der Vorfall begann offenbar während einer Busfahrt, die der Verdächtige durch provokantes Verhalten störte. Er soll andere Passagiere angehustet haben. Die Fahrerin forderte ihn auf, den Bus zu verlassen. Als er sich weigerte, griffen weitere Passagiere ein. Vor dem Bus kam es dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der der Mann laut Polizeiangaben plötzlich ein Messer zog und auf die beiden Fahrgäste losging. Danach floh er. Nun sitzt er in Untersuchungshaft – die Ermittlungen laufen weiter.

Seit seiner Ankunft als Flüchtling im Jahr 2015 wurde A. immer wieder straffällig. Besonders im Jahr 2023 fielen seine Taten durch Gewalttätigkeit und Zerstörungswut auf, wie die Bild berichtete. Nachdem ihm wegen Fahrens ohne Führerschein der Autoschlüssel entzogen worden war, zertrümmerte er in einer Nacht 245 Autoscheiben, ehe Zivilfahnder ihn stoppten.

Im selben Jahr raubte er eine 84-jährige Frau an einem Geldautomaten aus, wenige Monate später bedrohte er seinen ehemaligen Arbeitgeber mit dem Tod. Damals trug er ein verbotenes Butterfly-Messer bei sich. Obwohl A. in Untersuchungshaft kam, wurde er schon am nächsten Tag wieder freigelassen – laut Justiz, weil „keine Verdunkelungsgefahr“ bestand.

Insgesamt soll Firas A. Hunderte Straftaten begangen und mehrfach Verurteilungen kassiert haben. Trotzdem blieb eine Abschiebung aus. Laut einer Mitteilung der rot-grünen Landesregierung Hamburgs vom Februar sei diese rechtlich nicht möglich gewesen. A. besitzt seit 2021 einen unbefristeten Aufenthaltstitel und gilt als „subsidiär Schutzberechtigter“. Eine Abschiebung komme laut Gesetz „nur bei Vorliegen zwingender Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung“ in Betracht – was bisher nicht festgestellt wurde.

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