
Am 22. Januar ereignete sich in Aschaffenburg ein tödlicher Messerangriff, bei dem der zweijährige Yannis und ein 41-jähriger Mann, der versuchte, die Gruppe zu schützen, ums Leben kamen. Drei weitere Personen erlitten schwere Verletzungen.
Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten könnte nun eine entscheidende Rolle im Verfahren gegen den 28-jährigen afghanischen Asylbewerber spielen. Experten gehen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Tatverdächtige Enamullah O. als schuldunfähig eingestuft wird. Zuerst hatte das Main-Echo darüber berichtet.
Das der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vorliegende Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Beschuldigte an einer schweren psychiatrischen Erkrankung leidet. Diese habe ihn daran gehindert, das Unrecht seiner Tat zu erkennen. Sollte das Gericht dieser Einschätzung folgen, könnte dies weitreichende Konsequenzen für den weiteren Verfahrensverlauf haben.
Die Staatsanwaltschaft gibt keine genauen Angaben zur Diagnose bekannt, um die Persönlichkeitsrechte des Tatverdächtigen zu wahren. Ermittler hatten jedoch bereits kurz nach der Tat Hinweise auf eine psychische Erkrankung gefunden, darunter Medikamente in seiner Unterkunft.
Der ausreisepflichtige Asylbewerber befindet sich derzeit in einer psychiatrischen Einrichtung und bleibt dort bis zu einem möglichen Prozess oder Sicherungsverfahren untergebracht.
Enamullah O. hätte bereits 2023 aus Deutschland abgeschoben werden müssen. Ein Versäumnis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verhinderte jedoch die Abschiebung des 28-jährigen Afghanen.
Darüber hinaus war er den Behörden bereits vor der Bluttat bekannt: Er fiel mehrfach durch Gewaltdelikte auf und wurde dreimal zur psychiatrischen Behandlung eingewiesen. Berichten zufolge zeigte er auch in seiner Asylunterkunft wiederholt aggressives Verhalten. Eine ukrainische Mitbewohnerin schilderte sogar einen früheren Messerangriff auf eine Landsfrau.
Trotz dieser Vorgeschichte wurde der Tatverdächtige mehrfach aus Einrichtungen entlassen. Erst im Dezember 2024 ordnete das Amtsgericht Aschaffenburg eine gerichtliche Betreuung an.
Enamullah O. reiste im November 2022 über die Balkanroute nach Deutschland ein und stellte Anfang 2023 einen Asylantrag. Ob und welche weiteren Maßnahmen gegen ihn getroffen werden, hängt nun von der gerichtlichen Bewertung seines Geisteszustands ab.