Messerterror von Solingen: Lebenslang für Attentäter – Behördenversagen bleibt ungeklärt

vor etwa 3 Stunden

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Bildquelle: Tichys Einblick

Lebenslange Haft, besondere Schwere der Schuld, anschließende Sicherungsverwahrung: Mit diesem Urteil hat das Düsseldorfer Landgericht den 27-jährigen Syrer Issa al Hasan bestraft, der am 23. August 2024 beim „Festival der Vielfalt“ in Solingen drei Menschen tötete und zehn weitere schwer verletzte. Zusätzlich muss er 360.000 Euro Schmerzensgeld an Opfer und Hinterbliebene zahlen.

Der Prozess endete damit, was viele Nebenkläger gefordert hatten: Der Attentäter wird das Gefängnis nie wieder verlassen. Die Richter betonten, die Tat sei kaltblütig, planvoll und religiös-ideologisch motiviert gewesen. Al Hasan hatte sich noch am Tag der Attacke in einem Video als „Soldat des IS“ inszeniert und angekündigt: „Bei Gott, ich werde Euch zerstückeln.“

Die Bluttat begann ausgerechnet bei einem „Festival der Vielfalt“, das die Solinger feiern und ihre Freude über das neue bunte, vielfältige Deutschland demonstrieren wollten. Der Syrer schlug am Abend des 23. August 2024 zu, als Familien, Paare und Freunde auf dem „Festival der Vielfalt“ tanzten und feierten. Issa al Hasan – Putzkraft eines Döner-Imbisses – stürmte mit einem neu gekauften Dönermesser auf Besucher des Stadtfests zu. Innerhalb von Minuten verwandelte er das Stadtfest in ein Blutbad. Er rammte das Messer mit der 15-Zentimeter-Klinge gezielt in Hälse und Oberkörper seiner Opfer und rief laut „Allahu Akbar“.

Drei Menschen starben: die Apothekerin Ines W. (56), der Rentner Stefan S. (67) und der Ingenieur Florian H. (56). Acht weitere wurden lebensgefährlich verletzt. „Ich sah meine Frau plötzlich auf dem Boden, Blut spritzte aus der Halsschlagader – ich konnte ihr nicht helfen“, schilderte ein Witwer vor Gericht. Helfer versuchten verzweifelt, Leben zu retten. Der Attentäter warf sein Messer weg und floh Richtung Asylheim, Ermittler fanden die Waffe mit seiner blutverschmierten Jacke und seinen Papieren.

Während des mehrmonatigen Prozesses kam heraus: Der Täter hatte vorab ein Bekennervideo für den IS aufgenommen, sein Handy war voller Symbole und Kontakte in die islamistische Szene. Ursprünglich wollte er die israelische Botschaft attackieren, entschied sich dann aber für das nahe Stadtfest. Vor Gericht sprach er von einer „Wehraktion“ gegen deutsche Waffenlieferungen an Israel und dem „Tanzen von Ungläubigen“, das ihn provoziert habe.

Die Bundesanwaltschaft sah darin einen eindeutig terroristischen Hintergrund. Ein psychiatrischer Gutachter bestätigte: Der Angeklagte ist trotz seines niedrigen IQs voll schuldfähig. Es gebe keine Anzeichen für eine psychische Krankheit. Seine Tat sei planvoll und zielgerichtet gewesen, zudem bestehe eine hohe Wiederholungsgefahr.

Der Verteidiger bemühte sich, den Täter als Produkt eines „anderen Kulturkreises“ darzustellen, verwies auf Chancenlosigkeit im syrischen Hinterland und bat, von der Sicherungsverwahrung abzusehen.

Das Urteil wirft auch wieder ein Schlaglicht auf Behördenversagen. Denn der Islamist, der als sogenannter „Flüchtling“ über die Türkei und Bulgarien nach Deutschland kam, hätte längst abgeschoben werden müssen: Bereits im Juni 2023 stand die Ausländerbehörde vor seiner Tür, doch der Syrer war nicht da – danach unternahm niemand weitere Versuche. So blieb er im Land, bis er ein Jahr später mordend durch Solingen zog. Er konnte keine singenden, feiernden und tanzenden Menschen sehen, sagte er.

Der Syrer wird mit den Worten zitiert, die er zu Beginn gesagt hatte: „Ich habe schwere Schuld auf mich geladen, habe drei Menschen getötet, andere haben nur knapp überlebt. Ich werde das Urteil akzeptieren. Ich habe Unschuldige getötet, keine Ungläubigen. Juden, Christen und Muslime sind keine Feinde. Ich erwarte die lebenslange Haftstrafe.“

Solingen – der 23. August 2024: wieder ein Tag, an dem ein islamistischer Fanatiker ein fröhliches Stadtfest in ein Massaker verwandelte.

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