Wie hoch ist der Migrantenanteil beim Bürgergeld?

vor etwa 3 Stunden

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Bildquelle: Tichys Einblick

Ein großer Streit ist ausgebrochen über die Bezieher von Bürgergeld in Deutschland. Auch die CDU will eine Reform, „die sich gewaschen hat“, so CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Nun wird auch AfD-Chefin Alice Weidel mit in die Sache hineingezogen. Im ARD-Sommerinterview – dem berühmt-berüchtigten – hat sie gesagt: „Die Hälfte der Bürgergeldempfänger sind Ausländer. Die haben nie in dieses Sozialsystem eingezahlt. Und die andere Hälfte hat zu drei Viertel einen Doppelpass. Sie haben Migrationshintergrund.“ Weidel stützte sich auch auf Zahlen, die wir bei TE aus offiziellen Daten zusammengestellt haben. Den Berechnungen liegen sowohl Zahlen der Bundesagentur für Arbeit als auch des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zugrunde.

Die Statistik, selbst die offiziell herausgegebene, überbringt aber eine ganz andere Botschaft. Zum einen weiß man, dass gerade Asylzuwanderer hierzulande oft in der Erwerbslosigkeit landen, entweder weil es ihnen nicht anders gelingt oder weil sie es bevorzugen. Zusammen mit Familienzulagen und Mietübernahmen lässt sich so ein hübsches Monatseinkommen erzielen, von dem mancher Arbeitstätige nur träumen kann.

48 Prozent der Bürgergeldbezieher seien Ausländer, wird behauptet. Von den derzeit 5,52 Millionen Bürgergeldbeziehern wären also 2,59 Millionen Ausländer. Aber wie sieht es mit der Verlässlichkeit dieser Aussage aus? Zweifel bleiben erlaubt. Erst dieser Tage sagte ein Jobcenterchef gegenüber Bild, die Ausländerquote sei zu hoch. Demnach sind (in diesem Beispiel) „mehr als 50 Prozent unserer Kunden“ ohne deutschen Pass. Rechne man die „frisch Eingebürgerten“ dazu, dann seien„zwei Drittel unserer Kundschaft unqualifiziert, viele können kaum lesen, schreiben oder rechnen – für uns ein Fass ohne Boden“. So weit ein Ausschnitt aus der Realität.

Laut einem Methodenbericht der Bundesagentur liegt nun die generelle „Ausschöpfungsquote“ bei der Befragung der Agentur-„Kunden“ nur bei etwa 70 Prozent. Für 30 Prozent der Leistungsempfänger haben wir folglich gar keine Daten, wissen schlicht nicht, ob sie Deutsche oder Ausländer sind, ob sie eine „Einwanderungsgeschichte“ haben oder nicht. Das allein bedeutet 1,65 Millionen Bürgergeldempfänger, über die auch die Bundesagentur nur mutmaßen kann.

Und hier beginnt der Fakten-Tanz. Denn die zu Grunde liegende Statistik der Bundesagentur erfasst nur „erwerbsfähige“ Bürgergeldbezieher, und als solche werden etwa 3,9 Mio. gezählt. Über weitere rund 1,6 Millionen nicht-erwerbsfähige Bürgergeldbezieher liegen keine Daten vor. Das ist nicht nur eigentlich ein handfester Skandal. Die Bundesagentur für Arbeit hat keine Ahnung, an wen sie Millionen über Millionen Steuergelder verteilt: Einheimische oder Zuwanderer? In der öffentlichen Debatte aber wird genau das vermischt. „Fake-News“ hat die Tagesschau über eine Graphik von TE gestempelt, nachdem wir die offiziellen Zahlen in Frage gestellt haben. Der von TE ermittelte höhere Ausländeranteil für alle Bürgergeldempfänger sei „falsch“, weil die Bundesagentur für Arbeit dafür keine Zahlen hat. Nun ist es naheliegend, dass ein Staatssender blind nachplappert, was eine Staatsbehörde vorgibt und gegen diejenigen polemisiert, die das hinterfragen.

Faktisch ist die Frage damit nicht beantwortet: Wieviel Ausländer beziehen Bürgergeld, Erwerbstätige und Nicht-Erwerbstätige?

TE hat sich auf die Suche nach einer Antwort gemacht. Dabei stößt man auf eine weitere kuriose Zahl, die sich nach einigem Graben im Universum der bundesrepublikanischen Statistik finden lässt. Denn auch das Statistische Bundesamt (Destatis) hat im Rahmen des Mikrozensus Fragen zum Bürgergeld gestellt. Die Destatis-Auswertung hat den Vorteil, dass sie halbwegs öffentlich erkennbar macht, wieviele Bürgergeldbezieher eine „Einwanderungsgeschichte“ haben. Sie kommt aber nur auf 2,8 Millionen Bürgergeldbezieher insgesamt.

Es gäbe laut Destatis also nur 2,8 Millionen Bürgergeldempfänger und keine 5,5 Millionen, wie die Bundesagentur berichtet, was so erklärt wird, dass es sich um Angaben der befragten Personen handelt, die nach ihrem überwiegenden Lebensunterhalt gefragt wurden. Die Freiwilligkeit der Angaben und die Frage nach der wichtigsten Einkommensquelle könnten die Minderung erlaubt haben.

Das eigentlich Interessante an der Destatis-Aufstellung ist die Unterscheidung nach Einwanderungsgeschichte, die so meist nicht veröffentlicht wird. Demnach haben 57 Prozent aller Erwerbslosen, die Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen, eine Einwanderungsgeschichte. Bei den Bürgergeldbeziehern sind es laut dem Mikrozensus von Destatis sogar noch mehr im Verhältnis, nämlich 62 Prozent. Das würde bedeuten, dass zu den 48 Prozent Bürgergeldempfängern, die ohnehin Ausländer sind, noch einmal 14 Prozent dazukommen, die zwar den deutschen Pass besitzen, aber nicht deutscher Herkunft sind. Ausländer, Zuwanderer und ihre Nachkommen stellen also die solide Mehrheit der Bürgergeldempfänger – das erfährt man aus einer obskuren Destatis-Liste, aber eher nicht aus Ministermund. Darum geht es: Die Regierung übertüncht eine missliebige Realität, missliebig vor allem für die Migrationsbefürworter in Parlament und Politik.

Damit ist man aber noch nicht am Ende der Statistik. Destatis hat also in seiner Befragung zum Mikrozensus nicht alle 5,5 Millionen Bürgergeldempfänger gefunden, sondern nur 2,8 Millionen. Die anderen 2,7 Millionen gingen den Statistikern durch die Lappen, sind also wiederum unkartiertes Gelände. Handelt es sich um In- oder Ausländer, Deutsche oder Migrationshintergründler? Keiner weiß es. Selbst wenn man in den Bürgergeldbeziehern von Destatis nur die erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger (ELB) sehen möchte, von denen es derzeit 3,97 Millionen gibt, wenn man also Sozialgeld- und sonstige Leistungsempfänger nach SGB II herausrechnet (wozu die Fragestellung eigentlich keinen Anlass gibt), ergibt sich noch eine Fehlzahl von fast 1,2 Millionen Personen, die im Mikrozensus nicht erfasst wären. Es dürfte klar sein, dass eine Fehlsumme von einer bis drei Millionen Personen erheblich ist und Statistiken massiv verändern kann.

Dabei machen die methodischen Anmerkungen der Bundesagentur für Arbeit von 2012 deutlich, dass gerade die „Frage zur Zuwanderung der Eltern … häufiger von Ausfällen“ betroffen ist als andere, weil „bei arbeitslosen Deutschen im Rechtskreis SGB II“ möglicherweise „Vorbehalte gegenüber der Befragung oder gegenüber einzelnen Fragen“ bestehen, also speziell gegenüber der Frage nach dem Migrationsstatus der Eltern (s. Seite 14 des Methodenberichts „Arbeitslose mit Migrationshintergrund“; „Deutsche“ sind hier natürlich Passdeutsche).

Auch gegenüber der Frankfurter Rundschau erklärte nun eine Sprecher der Bundesagentur: Die Zahlen zum Migrationshintergrund von Bürgergeld-Beziehenden seien nur mit größter „Vorsicht zu genießen“. Bei der Abfrage handele es sich um eine „freiwillige Angabe“, bei der „in beide Richtungen gelogen oder verschwiegen werden könne“. Und dann kommt wieder die Zahl, dass Syrer nach zehn Jahren Aufenthalt in Deutschland zu 70 Prozent erwerbstätig seien. Das ist eine lange Zeit, und Bürgergeld könnten sie immer noch beziehen – als Aufstocker. Aber wieviel genau? Auch dazu schweigt die Sprecherin. Die Zahlen könnten die Bevölkerung beunruhigen.

Die Bundesagentur weiß also selbst, dass sie es hier mit einer besonders großen Unschärfe zu tun hat. Einfach gesagt, lässt sich die Staatsangehörigkeit eines Empfängers leicht ermitteln, er wird sie meist ohne Zögern angeben. Doch in dem Moment, wo sich Ausländer einbürgern lassen, werden sie geheimnisvoll, was ihre Herkunft angeht, neigen stärker dazu, die eigene Einwanderungsgeschichte zu verbergen. Das liegt ja in der Tat nah: Man glaubt sich nun angekommen und will alle alten Bande ablegen – zumindest gegenüber deutschen Behörden. Es soll keinen Unterschied mehr machen, woher man kam.

Dieselben Vorbehalte bestehen natürlich auch gegen die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) selbst, die noch etwas geheimer ist als die schon recht unbekannte Destatis-Befragung. Praktisch nie spricht die Bundesagentur vom Migrationshintergrund im Bürgergeldbezug. So findet man auf der Seite der BA wohl Zahlen zum Migrationshintergrund von Sozialgeldbeziehern (nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, SGB III) oder auch von Bewerbern für Ausbildungsstellen, aber nicht von Bürgergeldempfängern (Zweites Buch Sozialgesetzgebung, SGB II). Von diesen erfährt man nur, ob sie Ausländer sind oder nicht. Wozu diese Ungleichbehandlung von SGB-III- und SGB-II-Leistungsempfängern taugt, weiß keiner. Sie ist nicht sehr transparent. Und eigentlich bleibt vollkommen unklar, warum die Bundesagentur die Zahlen zum Migrationshintergrund ihrer „Kunden“, so selektiv veröffentlicht.

Denn die Zahlen existieren, wie eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion schon 2023 ergab. Demnach hatten im Juni 2023 von 3,9 Millionen „erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ (ELB) rund 2,5 Millionen einen Migrationshintergrund – in der Sprache von Destatis also eine „Einwanderungsgeschichte“. Das wären just 62,5 Prozent gewesen, also eine Zahl ganz in der Nähe der Destatis-Zahl aus den Mikrozensus-Erstdaten. Und so erfährt man noch eine Zahl zu den Bürgergeldempfängern mit Migrationshintergrund. Wie René Springer, der die parlamentarische Frage mit Gerrit Huy und anderen gestellt hat, gegenüber TE erklärt, haben sich diese Zahlen auch bis heute nur leicht verschoben. Heute seien es demnach 63,7 Prozent der Bürgergeldempfänger, die einen Migrationshintergrund haben, und 36,3 Prozent, die diesen nicht haben. Das Bild spitzt sich zu, der Migrationshintergrund im Bürgergeld wächst. Man nähert sich der Zwei-Drittel-Grenze: Weit mehr als die Hälfte der Bürgergeldbezieher sind jetzt Migranten oder deren Kinder.

Das weiß auch die Tagesschau, die TE nun plakativ „Falschbehauptungen“ vorwarf, ohne doch selbst genauer nachrecherchiert zu haben. Dabei sah sich das ARD-Meinungsmagazin schon vor zwei Jahren genötigt zuzugeben, dass der Ausländeranteil im Bürgergeld seit 2015 stark gestiegen ist, etwa bei den minderjährigen Beziehern, wo inzwischen noch eine Million „Deutsche“ zu finden waren, gegenüber 935.000 Minderjährigen ohne deutschen Pass (Zahlen von 2023). Schon das zeigt die krasse Überrepräsentation der Ausländeranteils (und folglich auch der Zuwanderer und Migranten insgesamt) in dieser Statistik. Nun sind noch einmal zwei weitere Jahre vergangen. Woran glaubt der gemeine Zuseher und Mediennutzer? Vielleicht an eine weitere Vermehrung der Ausländer in der Bürgergeld-Statistik. Die Zahlen von René Springer legen es nahe.

Sind die genannten Zahlen nun aber schon das Ende der Fahnenstange? Wohl nicht. Denn einmal kann man darauf verweisen, dass auch die Statistik der Arbeitsagentur, so gut und sorgfältig sie auch gemacht ist, nur auf Befragungen beruht, entweder von Leistungsbeziehern oder von Mitarbeitern, und dass es bei den internen Befragungen laut Arbeitsagentur selbst nur die Ausschöpfungsquote von 70 Prozent gibt – laut dem genannten Methodenbericht von 2012 (S. 12 f.). Bei den 30 Prozent Terra incognita geht es, wie gesagt, um mehr als eine Million Bürgergeldempfänger, zu denen die Bundesagentur keine Daten hat und über deren „Migrationsstatus“ sie folglich keine Aussage machen kann. Sie tut es trotzdem, und das ist ja auch legitim und nötig. Es besagt nur nicht, dass jede hochgerechnete Zahl am Ende auch stimmt.

Und dann kommt noch der Ausschöpfungsgrad von im Mittel 70 Prozent in den BA-Zahlen hinzu, der immerhin die Möglichkeit eröffnet, dass noch eine bis anderthalb Millionen Personen mit „Einwanderungsgeschichte“ Bürgergeld beziehen. Extrapolieren darf nicht nur die Bundesagentur, das steht auch dem Bürger offen. Ebenso Journalisten auf der Suche nach der Wahrheit, die nicht in der Statistik verborgen ist, sondern parallel dazu weiterexistiert. In solchen Fällen kann man Annahmen treffen und ihre Plausibilität diskutieren. Annäherung ersetzt exakte Statistik, und das ist bis zur Vorlage besserer Zahlen der einzige Weg, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Sprechen wir der Einfachheit halber von einer Million, die auch das Rechnen erleichtert. Man könnte dann von 2,5 bis 3,5 Millionen möglichen Migranten in der Statistik der BA ausgehen, wenn man das Hochrechnen ganz vermeiden wollte. Dann läge der Migrantenanteil am Bürgergeld allerdings bei bis zu 87,5 Prozent, wenn die ganze Million Migrationshintergrund hätte (Grundgesamtheit: 3,9 Millionen erwerbsfähige Bürgergeldbezieher). Nimmt man den Mittelwert von drei Millionen Migrationshintergründlern, dann kommt man auf einen Migrantenanteil von 75 Prozent. Nimmt man an, dass sich die Verhältnisse im Graubereich so fortsetzen wie im sichtbaren Bereich der Statistikgrundlage (also 63,7 Prozent Migrantenanteil), dann sind es 80 Prozent. Welche Zahl ist plausibel? Hier helfen wiederum andere Statistiken.

Die Realität zeigt: Einige Bundesländer sind von dieser vorsichtigen Zahl nicht mehr weit entfernt, auch nicht nach offiziellen Zahlen. So beträgt der Migrantenanteil am Bürgergeld in Baden-Württemberg derzeit 74,4 Prozent, in Hessen sogar 76,9 Prozent, wie der sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion René Springer gegenüber TE bestätigt. Für Springer sind das „erschreckende Zahlen“, die auf eine „generelle Schieflage in unserem Sozialsystem“ hinweisen. Aber auch diese Zahlen gibt es ja erst, seit sachkundige Mitarbeiter der Bundesagentur ‚über die Statistik gegangen‘ sind und die unvollständigen Rohdaten hochgerechnet haben. Sie bedienen sich derselben Methode wie TE, das nach aller Hin- und Herrechnerei auf noch einmal zehn Prozentpunkte mehr gekommen ist. Noch einmal einfach: Unklar ist die Zahl, weil von der Untergruppe der „Erwerbsfähigen“ überhaupt nur 70 Prozent die Frage beantwortet haben und auch diese gute Gründe haben, sich als Ur-Deutsche auszugeben: Das erspart lästige Nachfragen und Schlimmeres. Bei den Nicht-Erwerbstätigen fehlt selbst so eine fragliche Zahl. Dabei kann man von großen ausländischen Familien ausgehen, die viele Kinder zu versorgen haben.

Etwa ein Drittel der Bürgergeldbezieher sind Kinder und Jugendliche, die offenbar zuallermeist nicht erwerbsfähig sind. Sie scheinen in den Destatis-Zahlen nicht vermessen zu sein, dürften aber überdurchschnittlich oft migrantischen Hintergrund haben. Denn die Familien der Zuwanderer sind meist größer. Bezieht man die inzwischen 1,9 Millionen minderjährigen Bürgergeldempfänger mit ein, dann dürfte die Deutschen-Quote weiter sinken. So meldete die Tagesschau 2023: „Die Zahl der Kinder und Familien, die auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind, hat sich seit 2015 kaum verändert.“ Und das liege eindeutig und nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit am „Zuzug von Geflüchteten“. Knapp zwei Millionen Kinder waren demnach in Deutschland mit ihren Eltern auf sozialstaatliche Grundsicherung angewiesen – 2015 wie 2023. Geändert habe sich nur das Verhältnis deutscher und ausländischer Kinder im Bürgergeldbezug: „Waren es 2015 rund 1,57 Millionen deutsche Kinder, sank die Zahl im März 2023 auf 1,03 Millionen. Demgegenüber stieg die Zahl ausländischer Kinder von 365.000 auf 935.000.“ Und damit hatten bereits „knapp 48 Prozent der Kinder im Bürgergeld eine ausländische Staatsangehörigkeit – 2015 waren es rund 19 Prozent“, so die Tagesschau. Und weiter: „Seit 2015 kamen mehr als 300.000 Kinder aus Syrien, Irak, Afghanistan und anderen Asylherkunftsländern sowie, seit 2022 mit Beginn des russischen Angriffskriegs, rund 270.000 Kinder aus der Ukraine hinzu.“

Verkürzt formuliert: Deutsche Kinder verlassen die Zone des Bürgergelds, ausländische Kinder ziehen zu. Der danach benannte Familiennachzug von weit über 100.000 Personen pro Jahr (2023: 131.000; 2024) beschleunigt den Austausch. Auch das ist eine durchaus plausible Annahme, wenn auch kein Beweis. Aber wer keine genaue Landkarte hat, muss sich auf die großen und bekannten Ströme verlassen und landet am Ende fürs erste wieder bei den TE-Zahlen, die mit 17,4 % Deutschen-Anteil und entsprechend über 80 Prozent Migrantenanteil das Geschehen annähernd abbilden.

Die 48 Prozent der Bundesagentur für Arbeit können mit Fug und Recht als unterer Wert betrachtet werden. Die oben angeführten 74,4 und 76,9 Prozent Migrantenanteil in Hessen und Baden-Württemberg stellen vielleicht nur einen mittleren, politisch gewollten Wert dar. Doch auch diese Zahlen sind nicht über jeden Streit erhaben, vielmehr sind sie hoch politisch und daher ein würdiges Ziel des Zweifels – und das ist die Aufgabe des Journalismus. Bis zum Beweis des Gegenteils bilden die TE-Zahlen eine plausible Annäherung.

Wir bei TE sind in unserer Berechnung von solchen Blindstellen in der Statistik ausgegangen. Am Ende kann sich TE für die große Aufmerksamkeit online, aber auch in der Presse nur bedanken. Die Frankfurter Rundschau machte eine Geschichte aus der TE-Berichterstattung, mit dem Tenor „Nur in Deutschland möglich – Zahlen zum Bürgergeld sorgen für Empörung“. In der Überschrift steckt schon eine gewisse Anerkenntnis, dass TE hier etwas Wichtigem auf der Spur ist. Genauso natürlich in den 400.000 Ansichten und über 10.000 Likes, die Roland Tichys Post mit einer Graphik allein auf X bekam.

Eine eigene Lösung bietet die Frankfurter Rundschau nicht an, nur ein wenig überzeugendes „Kann so nicht stimmen“ und die üblichen Vorwürfe. TE habe in der Vergangenheit mit Fake-News aufgewartet. Als Beleg führt die FR dann einen Link an, der ihrer Meinung nach fehlerhafte Fälle der Ukraine-Berichterstattung aufführt. Allerdings findet man TE auf dieser angeblichen Liste der Fehler gar nicht. So sieht eben saubere journalistische Arbeit der FR aus – Behauptungen ausstreuen und dann blamiert dastehen.

Aber was ist nun mit den wirklichen Zahlen? Wer kann TE widerlegen? Die Bundesagentur für Arbeit und das Statistische Bundesamt könnten sich ja einmal zusammensetzen und die wirkliche Zahl der Bürgergeldempfänger in Deutschland herausbekommen (2,8 oder 5,5 Millionen?). Und die zuständige Ministerin (Bärbel Bas von der SPD) könnte in einer Pressekonferenz erklären, wie sich das Problem mit dem Bürgergeldbezug in Deutschland wirklich darstellt. Das Arbeitsministerium könnte bei dieser Lage einmal im Monat eine Pressekonferenz veranstalten, in der es die Lage bewertet und die eigenen Daten transparent (!) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Auch interessierte (und weniger interessierte) Medien könnten sich mit Fragen an die Regierung hervortun, anstatt flach recherchierte, der Politik andienende „Faktenchecker“-Artikel zu veröffentlichen. Dann käme Licht in das Dunkel und die Zahlen von TE könnten bestätigt oder auch verworfen werden. Aber genau das geschieht nicht.

Und so bleibt es dabei: Das „Bürgergeld“ geht nicht nur zur Hälfte an definitive Nicht-Bürger (Achtung, auch hier schon könnte sich die BA „in beide Richtungen“ irren!), es geht sogar mehrheitlich an Zuwanderer und deren Nachkommen. Sind es 60, 70 oder sogar über 80 Prozent? Es ist eine Milliardenfrage. Für die Auszahlung der Gelder spielt freilich keine Rolle, wann und auf welchem Wege diese Personen nach Deutschland kamen. Zum Teil werden sie sich nicht einmal in Deutschland aufhalten. Wie konkrete Beispiele vielfach gezeigt haben, zahlt das Amt auch gerne bequem aufs Konto nach Algerien oder Rumänien etc.

Alle diese Zustände, diese Verausgabung von nationalen Haushaltsmitteln, die Sogwirkung, die das Bürgergeld für Zuwanderer aus aller Welt entfaltet, zusammen mit der von Springer angesprochenen „generellen Schieflage“ rechtfertigen jede Skandalisierung, jede Aufdeckung, jedes tiefe Graben im Bundes-Datenwust, der eine unbequeme Realität verbergen will. Die Realität, dass deutsche Steuerzahler durch das Bürgergeld immer stärker Teil der nationalen Asylindustrie geworden sind und weiter werden. 53 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer beziehen Bürgergeld, ebenso 54 Prozent der Ukrainer und 45 Prozent der Afghanen. Zusammen stellen allein diese drei Nationalitäten 1,4 Millionen Bürgergeldempfänger.

Und so werden die illegalen Einreisen und der Daueraufenthalt von Millionen Syrern, Afghanen und anderen mit deutschem Steuergeld prämiert, werden Großfamilien auch ganz ohne Arbeit ausgehalten und wird weiter das große Migrationsrad gedreht – mit übrigens tausenden Toten allein im Mittelmeer, daneben weiteren auf deutschen Straßen. Alles das ist sinnwidrig bis zum Geht-nicht-mehr, und diese Sinnwidrigkeit findet ihren angemessenen Gipfel in den Verboten deutscher Gerichte, illegal eingereiste Migranten in Länder mit nur leicht zurückhaltender ausgestalteten Sozialsystemen zurückzuschicken. Beispiele sind etwa die EU-Länder Griechenland und Italien, die allerdings schlicht Wert darauf legen, dass Zuwanderer doch zumindest etwas zum Gemeinwesen beitragen und nicht auf Staatsgeld warten.

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