Mindestsatz für Gewerbesteuer: Wo Schwarz-Rot doch die Steuern erhöht

vor 5 Monaten

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Keine Steuererhöhungen im schwarz-roten Koalitionsvertrag? Das stimmt nicht so ganz. An einer Stelle wollen die Koalitionäre tatsächlich die Steuern hochschrauben. Nämlich bei der Gewerbesteuer. Eigentlich ist das Sache der Kommunen, aber der Bund legt mit dem Mindestsatz des Gewerbesteuerhebesatzes eine Mindeststeuer fest. Dieser Mindestsatz soll nach dem Willen von Union und SPD deutschlandweit um 40 Prozent angehoben werden.

Denn der Hebesatz, den Kommunen bei der Gewerbesteuer mindestens anwenden müssen, soll von 200 Prozent auf 280 Prozent steigen. Dieser Faktor ist dabei ein entscheidend für die Berechnung der Gewerbesteuer. In München lag er 2024 bei 490 Prozent, der niedrigste Hebesatz lag mit dem bisherigen Mindestsatz von 200 Prozent im thüringischen Langenwolschendorf.

Aufgrund dieses Gefälles heißt es jetzt im Koalitionsvertrag: „Dies kann für Unternehmen Anreize bieten, lediglich vorzugeben, dass sie ihre Geschäftstätigkeit in einer Kommune mit einem niedrigen Gewerbesteuerhebesatz ausüben.“ Und weiter: „Wir werden alle zur Verfügung stehenden administrativen Maßnahmen ergreifen, um derartigen Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen wirksam zu begegnen.“ Von dieser Steuererhöhung dürften nun aber vor allem kleine und mittlere Unternehmen in Dörfern und Kleinstädten betroffen sein.

Die einzige Großstadt mit einem Gewerbesteuerhebesatz unter den nun anvisierten 280 Prozent ist Leverkusen. In der Stadt, in der 2023 rund 169.000 Einwohner lebten, galt 2024 ein Hebesatz von 250 Prozent. Dort ist zum Beispiel die Bayer AG angesiedelt, aber auch die Covestro AG, ein führender Hersteller von Hightech-Polymerwerkstoffen. Das Unternehmen hatte 2022 weltweit 17.985 Mitarbeiter. Für diese großen Unternehmen wird die Erhöhung des Hebesatzes wahrscheinlich hunderttausende Euro mehr an Gewerbesteuer bedeuten.

In dem 823-Einwohner-Dorf Langenwolschendorf in Thüringen gab es 2024 den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz von 200 Prozent. Einzelunternehmen steht ein Freibetrag von 24.500 Euro zu. Hätte ein Betrieb etwa einen Gewerbeertrag von 124.500 Euro, so müsste er abzüglich des Freibetrags 100.000 Euro versteuern. Dieser Betrag wird mit der sogenannten Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Das ergibt den Steuermessbetrag, im Beispiel 3.500 Euro. Dieser Betrag wird wiederum mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert und ergibt die Gewerbesteuer.

Da der Hebesatz der Gewerbesteuer unterschiedlich ist, können je nach Gemeinde nun unterschiedliche Beträge für die Gewerbesteuer entstehen. Würde der Betrieb seinen Sitz zum Beispiel in Langenwolschendorf haben, müsste das Unternehmen mit dem aktuellen Mindestsatz von 200 Prozent 7.000 Euro Gewerbesteuer zahlen. Mit dem neuen Mindestsatz von 280 Prozent, der im Koalitionsvertrag steht, müsste das Unternehmen dann 9.800 Euro Gewerbesteuer zahlen. Das sind 2.800 Euro oder eben 40 Prozent mehr.

Orte, in denen aktuell ein Hebesatz von unter 280 Prozent gilt und die dementsprechend zur Anhebung verpflichtet wären, sind Dörfer und Kleinstädte, die vor allem in Bayern und Thüringen liegen. In Langenwolschendorf sind unter anderem ein Hofladen, ein Hagebaumarkt oder ein Heizungsbauer. In Röttenbach bei Erlangen gilt aktuell ein Gewerbesteuerhebesatz von 230 Prozent. In dem Dorf lebten 2023 4.685 Einwohner.

Dort gibt es zum Beispiel ein Versicherungsbüro, ein Autohaus, einen Pflegedienst oder ein Fitnessstudio. In dem bayerischen Dorf Oberhaching mit rund 13.000 Einwohnern gilt ein Gewerbesteuerhebesatz von 250 Prozent. Die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes kommt zwar direkt den Kommunen zugute, in denen die Firmen angesiedelt sind, wird für die Unternehmen aber eine deutliche Mehrbelastung darstellen.

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