Mit der Zertifizierung von HateAid als „Trusted Flagger“ verstößt die Bundesnetzagentur gegen ihre eigenen Richtlinien

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Eigentlich haben allein schon die Installation und die Bezeichnung sogenannter „Trusted Flagger“ Orwellsche Dimension, denn besagte Meldestellen sollen als „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ im Auftrag der EU im Rahmen des umstrittenen „Digital Service Acts“ illegale Hassrede und andere rechtswidrige Inhalte im Internet identifizieren und melden.

Das hat wohl nicht nur für mich mehr als nur einen Hauch von institutionalisiertem Denunziantentum ...

Anders als in der Vergangenheit werden reale und vermeintliche Beleidigungen heutzutage weniger von den Betroffenen selbst zur Kenntnis genommen und in besonders schlimmen Fällen zur Anzeige gebracht, als vielmehr von angeblichen Nichtregierungsorganisationen, deren Mitarbeiter – in wessen Auftrag auch immer – das Netz und vor allem „verdächtige“ Blogs und Webseiten vermutlich inzwischen mit KI-Unterstützung durchforschen, um derlei Delikte ausfindig zu machen und zu dokumentieren.

Anschließend wird die betroffene Person (oft ein Politiker oder eine andere Person des öffentlichen Lebens) informiert, die ohne diese Recherche kaum etwas von der ihr widerfahrenen Schmach erfahren hätte, und ihr nahegelegt, einen Strafantrag zu unterschreiben, der für eine Strafanzeige gemäß § 185 StGB unerlässlich ist. Zudem erhält der Betroffene die erfreuliche Zusage, dass ihm bei Inanspruchnahme einer Anwaltskanzlei keinerlei Kosten entstehen und dass dazu im Nachgang eventuell noch eine Unterlassungserklärung mit Schmerzendgeldforderung nachgeschoben werden könne.

Eine Aktion von HateAid gegen Online-Hassrede, am 15. Januar 2025, vor dem Bundestag in Berlin.

Welcher mehr oder weniger Beleidigte würde einen derartigen Vollservice ablehnen? Natürlich kümmert sich HateAid dann auch gleich um eine geeignete Kanzlei wie zum Beispiel Preu, Bohlig und Partner, mit der man eine Kooperationsvereinbarung hat.

Die Kanzlei stellt nach entsprechender Beauftragung (die Kosten übernimmt im Regelfall die staatlich mit einem siebenstelligen Betrag geförderte „NGO“) Strafanzeige gegen den Urheber oder gegen Unbekannt bei der Zentralstelle für Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt (ZIT). Dort ist selbst der auf den ersten Blick belangloseste Fall in sicheren Händen und setzt ein Ermittlungsräderwerk in Gang, in dem kein Aufwand gescheut wird, um den Übeltäter namhaft zu machen. Im Hessischen Landeskriminalamt unterhält der Polizeiliche Staatsschutz dazu ein eigenes Sachgebiet „Hasspostings“, dem die weiteren Ermittlungen obliegen.

Das kann sich sehr aufwändig gestalten. In einem mir bekannten Fall dauerten die Ermittlungen wegen einer eher banalen sarkastischen Anmerkung über einen Politiker länger als ein Jahr und die Akte umfasste schließlich 185 A4-Seiten! HateAid und Partner können also sicher sein, dass besagte Zentralstelle den mutmaßlichen Beleidigungstäter, wenn es sein muss, bis ans Ende der Welt verfolgt – ein Ermittlungseifer, von dem Gewaltopfer nur träumen können …

Allerdings erfährt das Engagement von HateAid praktisch eine nicht ganz unwichtige Einschränkung, denn es kommt fast ausschließlich Beleidigungsopfern aus dem linksgrünen und „fortschrittlichen“ Spektrum zugute. Konservative und/oder rechte Politiker sind offenbar nicht schutzwürdig, jedenfalls konnte mir eine KI-gestützte Abfrage keinen einzigen Fall nennen, in dem HateAid jemanden aus diesem Umfeld unterstützt hätte. Linker Hass, der im Netz mindestens genauso evident ist wie rechter, interessiert die NGO entgegen den eigenen Bekundungen zur Parteiunabhängigkeit kaum.

Das erstaunt auch nicht, wenn man die Gesellschafteranteile von HateAid kennt: Ein Drittel hält die Kampagnenplattform Campact e. V., ein weiteres Drittel die zuvor bei Campact beschäftigte Haltungsjournalistin Anna-Lena von Hodenberg und das verbleibende Drittel eine NGO namens „Fearless Democracy“, die von Gerald Hensel gegründet wurde, der zuvor mit einer perfiden Boykottkampagne gegen das Anzeigengeschäft alternativer Medien namens #KeinGeldfuerRechts von sich reden machte. Die Gründer von Hate Aid sind also allesamt ausgewiesene Gegen-Rechts-Kämpfer, was sich mit Objektivität und politischer Unabhängigkeit kaum verträgt.

Ein Drittel an Gesellschafteranteilen hält die zuvor bei Campact beschäftigte Journalistin Anna-Lena von Hodenberg.

Wenn die Organisation von sich behauptet, sie sei „unabhängig und überparteilich“, dann ist das auch angesichts ihrer Verstrickungen mit linken Parteien nur wenig glaubwürdig.

Schauen Sie hier: Diese Grafik erklärt, wie eng der Trusted Flagger HateAid und linke Parteien miteinander verstrickt sind

Während rechtskonservative Politiker und Aktivisten kaum mit einer Unterstützung von HateAid rechnen können, ist man bei mutmaßlichen Antisemiten großzügiger. So finanzierte HateAid im Herbst 2022 eine Klage des umstrittenen baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten Michael Blume mit dem Würzburger Aktivistenanwalt Chan-jo Jun gegen Twitter. Gemäß einem Urteil des Hamburger Landgerichts darf Herr Blume auch wegen seiner Polemiken gegen konservative Juden als Antisemit bezeichnet werden. Das ist offensichtlich auch in Israel wahrgenommen worden, denn das Portal „Arutz Sheva“ („Israel National News“) widmete den zweifelhaften Aktivitäten von HateAid einen ganzen Artikel unter der Überschrift: „How the German Government funds Online Hate and Antisemitism.“

Im Herbst 2022 unterstützte HateAid eine Klage des baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten Michael Blume mit Anwalt Chan-jo Jun gegen Twitter. Im Bild: Chan-jo Jun auf der re:publica in Berlin.

Erwähnt wird dort auch, dass der in Israel nur mäßig beliebte Milliardär George Soros über seine „Open Society Foundations“ HateAid über Campact eine Spende von 150.000 Dollar zukommen ließ.

Auch dieser Transfer belegt, dass es keine wirkliche Trennung zwischen Campact und HateAid gibt, was angesichts der Gesellschafterstruktur ohnehin wenig wahrscheinlich ist.

Mit der Zertifizierung von HateAid als „Trusted Flagger“ verstößt die Bundesnetzagentur zudem gegen ihre eigenen Vorgaben. Im Leitfaden für die Zertifizierung fordert die Behörde von den Bewerbern ausdrücklich: „Kopien von Richtlinien oder anderen Dokumenten, die sicherstellen, dass die von Ihnen ernannten Hinweisgeber unabhängig von Online-Plattformen und deren Empfängern sind und unparteiisch entscheiden.“

Selbst wenn man unterstellt, dass Campact, das in der Vergangenheit selbst Probleme mit dem Datenschutz hatte, keine Online-Plattform im Sinne des DSA ist, so trifft das auf die von Campact betriebene Plattform „WeAct“ nicht zu. Wie soll hier eine glaubwürdige Abgrenzung funktionieren? Und was die geforderte „Unparteilichkeit“ anbetrifft, dürfte eine von linken Gegen-Rechts-Aktivisten gegründete Organisation wohl kaum die Kriterien erfüllen. Würde die Bundesnetzagentur etwa eine von der AfD oder den Freien Sachsen gegründeten Organisation mit der Überwachung des Internets beauftragen?

Noch eine Anmerkung zur vorgeblichen Transparenz der Geschäftstätigkeit von HateAid. Die Organisation veröffentlicht zwar Transparenzberichte und Jahresabschlüsse, wobei letztere jedoch wichtige Kennziffern verschleiern. So weist der Jahresbericht 2024 in der Gewinn- und Verlustrechnung die Personalkosten nur in einer Summe mit den Sachkosten aus, was es unmöglich macht, möglicherweise unüblich hohe Jahresgehälter festzustellen. Auch die Entwicklung der Rücklagen und der sonstigen Verbindlichkeiten in der Bilanz werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten.

So ist leider zu erwarten, dass das ohnehin aus Sicht der Meinungsfreiheit fragwürdige System der „Trusted Flagger“ durch politisch voreingenommene Akteure zur Repression politisch unerwünschter Meinungen sowie zur juristischen Verfolgung allzu harsch geäußerter Parteien- und Regierungskritik missbraucht wird.

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