
Am Dienstag sprach der Initiator des Sondervermögens und Bundeskanzler in spe, Friedrich Merz, für die Unions-Fraktion während der Sondersitzung zum Schuldenpaket von Schwarz-Rot-Grün. Bereits während der vergangenen Bundestagssitzung hatte Merz mit seinem folgenschweren Angebot an die Grünen, Klimaschutz ins Sondervermögen einzuschließen, für Aufmerksamkeit gesorgt.
„Wir verstehen die Kritik, aber einige Vorwürfe (…) sind schlicht und ergreifend unzutreffend“, so Merz. Der Unions-Fraktionsvorsitzende widersprach dann der Darstellung, dass die Klimaneutralität bis 2045 Staatsziel werden würde. Die AfD würde versuchen, die AfD durch die Verbreitung dieser Behauptung zu verunsichern.
Solche Schulden seien nur in Ausnahmefällen möglich. Doch Putin würde einen Krieg „gegen Europa“, auch „gegen unser Land“ führen. Immer wieder griff er dabei auch die AfD auf. Auch sie würde die Freiheit, unter anderem durch ihre Zwischenrufe im Bundestag, angreifen. Gegen Putin müsse man sich deshalb wehren. Es würde nun nicht nur um die Wehrfähigkeit Deutschlands gehen. Auch die NATO-Bündnispartner würden heute auf Deutschland blicken.
Angesichts dessen nannte Merz es einen „schönen Zufall“, dass die heutige Abstimmung am Jubiläum der ersten freien Volkskammerwahl stattfinden würde. Auf Zwischenrufe der AfD reagierte er empört: „Das zeigt Ihr Geschichtsverständnis“. Die Union habe mit dem Weltbild der AfD „nichts zu tun“.
Merz verteidigte auch die zusätzlichen Gelder für die Kommunen. Diese bräuchten jetzt mehr Handlungsfreiheit. Doch er kündigte auch eine nötige Staatsreform an, da man der jungen Generation nun noch mehr Schulden aufbürden würde. Im Zuge dessen kritisierte er die „überbordende Bürokratie“ und warb für die Initiative des Bundespräsidenten „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“.
Merz schloss damit, auch Zweifel einzugestehen: „Ja, selbstverständlich ringen wir (…) mit einem solchen weitreichenden Schritt.“ Doch die weltpolitische und innenpolitische Lage habe sich verschärft. Deshalb könne man die Grundgesetzänderung „mit gutem Gewissen“ beschließen.