Mit NGO-Hilfe: Palästinenser-Ehepaar bezieht „Bürgergeld“ und klagt auf deutschen Pass

vor 7 Tagen

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Bildquelle: Deutschland Kurier

Ein palästinensisches Ehepaar im Rentenalter klagt vor dem Verwaltungsgericht Cottbus auf den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft, obwohl beide über kein eigenes Einkommen verfügen, wie es das geltende Recht verlangt. Die Klage wird unterstützt von der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF). Damit wollen die Aktivisten dieser linksgrünen NGO eigenen Angaben zufolge „für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen einen gleichen Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit“ erreichen.

Die zuständige Behörde in Brandenburg hatte dem staatenlosen älteren Ehepaar die deutsche Staatsbürgerschaft vorenthalten, da der Mann (72) und die Frau (68) das sogenannte „Bürgergeld“ beziehen – zusammen rund 1.800 Euro monatlich. Nach geltender Rechtslage haben Ausländer aber nur dann Anspruch auf den deutschen Pass, wenn sie ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten. Die neue, seit 2024 geltende Regelung im Staatsangehörigkeitsgesetz sieht keine Ausnahme mehr für alte Menschen und Menschen mit Behinderung.

Nach Ansicht der GFF, die sich auf „strategische Klagen“ spezialisiert hat, verstößt das gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Demokratieprinzip, das Diskriminierungsverbot sowie den Gleichheitssatz.

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