Mit Schwärzungen: Gesundheitsministerin Warken will Sonderbericht zur Masken-Affäre Spahns doch offenlegen

vor 2 Tagen

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Gesundheitsministerin Nina Warken kündigte im Interview mit der Rheinischen Post an, den Sonderbericht zur Masken-Affäre Spahns doch in geschwärzter Form dem Bundestag vorlegen zu wollen. Der Bericht soll nächste Woche vorgelegt werden. Zuvor hatte sie nur einen Bericht vorlegen wollen, der sich auch auf den Sonderbericht bezieht. Passagen aus dem Sonderbericht Sudhofs, die in der Öffentlichkeit bekannt geworden waren, hatten die Kritik an Jens Spahn verschärft.

Geschwärzt werden sollen zum Beispiel Mitarbeiterdaten oder Details zu noch laufenden Gerichtsverfahren. Zu einer möglichen Veröffentlichung des Berichts für die Allgemeinheit sagte Warken: „Das Dokument ist für die Abgeordneten gedacht. Es bleibt als Verschlusssache eingestuft. Noch mehr Transparenz geht leider nicht.“

Zugleich verteidigte die Gesundheitsministerin das Handeln ihres Vorgängers: „Jens Spahn hat Verantwortung übernommen in schwierigen Zeiten.“ Natürlich würde man mit dem Wissen von heute andere Entscheidungen treffen. „Aber das ist das Schicksal eines jeden Krisenmanagers, der in Notsituationen schnell entscheiden muss.“ Konsequenzen für Spahn steht sie skeptisch gegenüber, sie will ihm gegenüber „keinen Vorwurf formulieren“.

Stattdessen will sie den Bericht Margaretha Sudhofs nutzen, damit „wir aus dem Umgang mit der Pandemie lernen, um für künftige Herausforderungen gewappnet zu sein.“ Darum will sie eine Projektgruppe im Ministerium einsetzen, die der geplanten Enquete-Kommission zuarbeiten soll. Spahn hatte am Mittwoch in der Sendung ZDF heute sein Vorgehen verteidigt und gesagt: „Ich habe ein reines Gewissen.“ (Apollo News berichtete).

In Bezug auf die Pflegeversicherung sagte Warken gegenüber der Rheinischen Post, dass man „das viele Geld, das ins System fließt, effizienter nutzen“ müsse. Um ein Konzept zu erarbeiten, wie die Finanzierungslücke geschlossen werden kann, soll am 7. Juli erstmals eine Arbeitsgruppe zusammentreten.

Um die Krankenkassen zu entlasten, bringt sie ins Spiel, dass der Staat die Behandlungskosten von Bürgergeldempfängern nicht nur teilweise, sondern vollständig übernimmt. Aktuell erhalten die gesetzlichen Krankenkassen pro Bürgergeldempfänger von der Regierung 100 Euro, um Gesundheitskosten zu zahlen. Oft liegen die Behandlungskosten pro Person aber bei über 300 Euro.

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