
Deutsche werden deutlich häufiger Opfer von Straftaten durch migrantische Tatverdächtige als umgekehrt. Das geht erneut aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor.
NIUS erklärt die neue Statistik (bei den Zahlen wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem Fallstatus „Versucht“ und dem Fallstatus „Vollendet“):
So viele deutsche Staatsangehörige wurden Opfer eines Sexualdelikts, bei dem mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde:
Die unkontrollierte und illegale Migration nach Deutschland hält weiter an.
So viele Zuwanderer wurden Opfer eines Sexualdelikts, bei dem mindestens ein Deutscher als Tatverdächtiger ermittelt wurde:
Bedeutet: Auch hier steigen die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr.
Als „Zuwanderer“ werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik laut Bundesregierung sowohl Opfer als auch Tatverdächtige gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ erfasst wurden.
So viele deutsche Staatsangehörige wurden Opfer von Straftaten gegen das Leben (§§ 211–222 StGB), bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde:
Sie ist die Innenchefin Deutschlands: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
So viele Zuwanderer wurden Opfer von Straftaten gegen das Leben, bei denen mindestens ein Deutscher als Tatverdächtiger ermittelt wurde:
So viele deutsche Staatsangehörige wurden Opfer von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223–231 StGB), bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde:
Er wollte einfach nur abends durch den Kurpark gehen: Der in Deutschland lebende Grieche Philippos T. wurde von migrantischen jungen Männern totgetreten.
So viele Zuwanderer wurden Opfer von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223–231 StGB), bei denen mindestens ein Deutscher als Tatverdächtiger ermittelt wurde:
So viele deutsche Staatsangehörige wurden Opfer von Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232–241a StGB), bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde:
So viele Zuwanderer wurden Opfer von Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232–241a StGB), bei denen mindestens ein Deutscher als Tatverdächtiger ermittelt wurde:
Er wurde Opfer der islamistischen Attacke in Solingen: Florian H. Er war – so beschreiben ihn Freunde – ein lebenslustiger Spätrocker mit Pferdeschwanz.
So viele deutsche Staatsangehörige wurden Opfer von Raub und Erpressung (§§ 249–256 StGB), bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde:
So viele Zuwanderer wurden Opfer von Raub und Erpressung (§§ 249–256 StGB), bei denen mindestens ein Deutscher als Tatverdächtiger ermittelt wurde:
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