Münchner Polizei nimmt nach Fahndung zwei Afghanen (17 und 15) fest, die 17-Jährige vergewaltigt haben sollen – und lässt sie wieder frei

vor etwa 3 Stunden

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Nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung im Mai 2025 hat die Münchner Polizei am Montag Fotos der zwei Verdächtigen veröffentlicht. Am Dienstagmorgen gab die Polizei nun einen Fahndungserfolg bekannt. Die beiden Gesuchten sind Afghanen, einer der beiden ist 17 Jahre alt, der andere 15.

In einer Mitteilung der Polizei München heißt es dazu: „In den Abendstunden des 15.09.2025 meldete sich ein 17-jähriger Afghane mit Wohnsitz im Landkreis Freising bei einer Polizeidienststelle und gab an, einer der Gesuchten zu sein. Im Anschluss konnte auch die zweite gesuchte Person identifiziert werden. Es handelt sich um einen 15-jährigen Afghanen mit Wohnsitz im Landkreis München.“

Weiter heißt es: „Nach den umfangreichen polizeilichen Sofortmaßnahmen wurden beide in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft München I wieder entlassen, da keine rechtliche Grundlage für einen Untersuchungshaftbefehl vorlag.“

Die beiden Männer sollen im Mai eine 17-Jährige in einer Tiefgarage am Münchner Karlsplatz (Stachus) vergewaltigt haben. Die 17-Jährige, so berichtete es die Polizei, soll die beiden Männer am späten Abend des 30. Mai am Stachusbrunnen kennengelernt haben, nach einiger Zeit seien die drei dann gemeinsam in eine nahegelegene Tiefgarage gegangen, wo es zu der Vergewaltigung gekommen sein soll. Die 17-Jährige zeigte die Tat am folgenden Tag an.

Vor dem Hintergrund, dass die Bilder derart zügig zum Auffinden der mutmaßlichen Vergewaltiger führten, erscheint die Tatsache, dass die Polizei die Überwachungsaufnahmen der Tiefgarage – dem mutmaßlichen Tatort – ganze vier Monate unter Verschluss hielt, besonders fahrlässig.

Als ein User am Montag auf X die lange Zeitspanne zwischen Tat und Veröffentlichung der Fahndungsbilder anspricht, antwortet die Polizei: „Eine Öffentlichkeitsfahndung ist ein hoher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Es werden erst alle anderen Ermittlungsansätze ausgeschöpft, bevor eine Veröffentlichung erfolgen darf.“

Andere Fahndungsansätze wie Zivilfahnder und ein DNA-Abgleich seien zuvor erfolglos geblieben, weswegen sich die Polizei nun, vier Monate später, an die Öffentlichkeit wandte.

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