
Der 23-jährige Mamadou Alpha B. soll im Januar ein Mitglied der Jungen Union in dessen Wohnung getötet haben – jetzt wurde er für schuldunfähig befunden. Der aus Guinea stammende Pflegehelfer habe berichtet, Stimmen zu hören; er leide an einer halluzinatorischen Schizophrenie, befand das Landgericht Potsdam der Märkischen Allgemeinen Zeitung zufolge.
Nachdem der 23-Jährige zu Beginn des Jahres zwar schwerste Verbrechen begangen habe – er griff auch eine weitere Person an –, könne er deswegen aber „nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Er ist deshalb freizusprechen“, teilte der vorsitzende Richter demnach mit. „Dem Angeklagten ist kein Schuldvorwurf zu machen“, er werde einer psychiatrischen Fachklinik zugeführt.
Seit 2019 sollen die Symptome der seelischen Störung aufgetreten sein – in Behandlung war der Tatverdächtige deshalb aber bis zu seiner Festnahme nicht. Diese erfolgte erst mehrere Tage nach dem Mord an dem Mitglied der Jungen Union im brandenburgischen Beelitz-Heilstätten am 14. Januar. Nachdem er dem 24-Jährigen die Kehle durchgeschnitten haben soll, hatte er offenbar wenige Tage später im selben Haus eine 52-jährige Frau angegriffen – die trotz einer Schnittverletzung aber überlebte.
Mit beiden Opfern soll der aus Guinea stammende Pflegehelfer ein gutes Verhältnis gehabt haben: Mit dem 24-Jährigen sei er befreundet gewesen, und auch mit der Frau habe er sich für gemeinsamen Geschlechtsverkehr regelmäßig getroffen. Sie überlebte den Angriff mit schweren Verletzungen. Nachdem sie um Hilfe gerufen hatte, war der 23-Jährige offenbar aus dem Fenster gesprungen und hatte sich dabei verletzt – was letztlich zu seiner Verhaftung am 26. Januar führte.
Jetzt wurde er freigesprochen, muss jedoch in einem speziellen Krankenhaus untergebracht werden. „Die Unterbringung ist zwingend geboten“, erklärte der vorsitzende Richter. „Wir haben gravierende Anlasstaten und eine gravierende Gefährlichkeit ist zu erkennen. Diese ist noch nicht reduziert worden, sie besteht fort – in unbehandeltem Zustand sind weitere Straftaten zu erwarten. Herr B., Sie sind als gefährlich für die Allgemeinheit anzusehen.“
Der 23-Jährige kam offenbar 2016 nach Deutschland, galt der Märkischen Allgemeinen Zeitung zufolge als gut integriert und absolvierte eine Bäckerlehre. Er war anschließend berufstätig. Weil er über Frankreich und Italien in die Bundesrepublik gekommen war und in den beiden Ländern Asyl ersucht hatte, wurde sein Asylantrag hierzulande abgelehnt, dennoch bemühte er sich rechtzeitig um eine Verlängerung der dann erhaltenen Aufenthaltsgenehmigung. Wie es jetzt weitergeht, ist noch nicht abschließend geklärt: Innerhalb einer Woche kann der 23-Jährige gegen die Entscheidung des Landesgerichts vorgehen. Bis dahin ist der Beschluss nicht rechtskräftig.