
Nach der Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen, stellen mehrere Bundesländer den Beamtenstatus von AfD-Mitgliedern im Staatsdienst zur Diskussion. Den Anstoß gibt Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU).
Gegenüber der BILD-Zeitung kündigte Poseck an: „Wir werden prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat. Unsere Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.“ Der CDU-Politiker will das Thema auf die Tagesordnung der kommenden Innenministerkonferenz im Juni setzen. Ziel sei eine bundeseinheitliche Linie.
Bayern unterstützt den Vorstoß aus Hessen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der BILD: „Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss.“
Juristisch gilt: Die Mitgliedschaft in der AfD allein reicht auch nach der Einstufung durch den Verfassungsschutz nicht automatisch für disziplinarische Maßnahmen. Entscheidend ist stets der Einzelfall – etwa, ob ein Beamter aktiv verfassungsfeindlich handelt oder auftritt.
Auch die Finanzierung der AfD aus öffentlichen Mitteln gerät jetzt in den Fokus. Herrmann sagte der Zeitung, die Entscheidung des Verfassungsschutzes gebe „Anlass zu prüfen, ob die AfD auf dieser Grundlage von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann“. Ähnlich äußerte sich die CDU in Niedersachsen.
Nach Artikel 21 Grundgesetz kann eine Partei von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden, wenn das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungsfeindlichkeit feststellt. Ob die neue Bewertung durch das BfV dafür ausreicht, ist offen – ein Verfahren dazu müsste von Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat beantragt werden.