
Das schwedische Migrationsamt hat einen neuen „rechtlichen Standpunkt“ festgelegt, nach dem ab dem 10. März keine Grundlage mehr für den Abschiebestopp von syrischen Asylbewerbern nach Syrien besteht. Schweden macht damit als erstes europäisches Land Abschiebungen nach Syrien seit dem Sturz des Assad-Regimes möglich, berichtete zuvor Nius.
Konkret erklärte das Amt: „Der Rechtschef beurteilt, dass es keinen Bedarf mehr für einen generellen Vollstreckungsstopp gibt“. Die Lage in Syrien wird als stabil eingeordnet. „Die Frage von Vollstreckungshindernissen“ würden der Behörde nach „nun im üblichen Verfahren gehandhabt werden“.
Allerdings soll „von Fall zu Fall“ entschieden werden. So seien Alawiten oder Christen, die seit der Machtübernahme von Abu Mohammad al-Jolani und HTS-Milizen verfolgt und massenhaft ermordet wurden (Apollo News berichtete), von der Maßnahme nicht zwangsläufig betroffen.
Zudem stellte Schweden auch die Möglichkeit von Asylgesuchen syrischer Migranten ein. Genehmigungen für den Aufenthalt für syrische Asylanträge sollen demnach bis zum 10. Juni ausgesetzt werden.
Bereits in der Vergangenheit gelang es Schweden, die Zahl der Asylanträge mit verschärften Migrationsregeln stark zu senken. Unter anderem sorgte die schwedische rot-grüne Regierung mithilfe der konservativen Schwedendemokraten im Jahr 2016 für eine massive Verschärfung des Asylrechts. Schweden sorgte damals unter anderem für die Befristung von Aufenthaltsgenehmigungen und Begrenzung des Familiennachzugs.
Zudem bietet Schweden seit Jahren das „freiwillige Rückkehrprogramm“ an. Demnach zahlt der Staat Migranten, die bereit sind, Schweden zu verlassen, für ihre Ausreise eine einmalige Zahlung von 10.000 schwedischen Kronen (ca. 865 Euro) pro Erwachsenem und 5.000 Kronen pro Kind, zusätzlich zu den Reisekosten (Apollo News berichtete).