
Nach gewalttätigen pro-palästinensischen Demonstrationen im Mai hat die Berliner Polizei am Mittwoch im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin fünf Objekte von Teilnehmern der Kundgebung durchsucht. Am 15. Mai hatten in Berlin-Kreuzberg etwa 1.100 Demonstranten den „Nakba-Gedenktag“ gefeiert, dabei war es auch zu israelfeindlichen Äußerungen gekommen. Außerdem wurde der Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 verherrlicht.
Im Rahmen der Kundgebung „Nakba 77“ wurde das Massaker der Hamas unter anderem als „Sieg“ bezeichnet und mit den Worten „wiederholen, wiederholen, weitermachen!“ weitere Angriffe auf Juden gefordert. Des Weiteren soll ein Polizeibeamter von den pro-palästinensischen Demonstranten schwer verletzt worden sein, indem er in die demonstrierende Menge hineingezogen und anschließend niedergetreten wurde. Auch elf weitere Beamte wurden auf der Kundgebung verletzt.
Es sei zu „erheblichen Gewalttätigkeiten aus der Menge“ auf Polizeibeamte gekommen, berichtete ein Polizeisprecher damals gegenüber dem rbb. Der schwer verletzte Polizist sei „gezielt angegriffen“ worden, die Demonstranten hätten ihn zu Boden gebracht und heftigst auf ihn eingetreten. „Wenn ein Kollege in eine Menschenmenge gezogen und dort niedergetrampelt wird, mehrfach das Bewusstsein verliert, müssen wir von reinem Glück reden, dass er die Nacht überlebt hat“, sagte Stephan Weh, Landesbezirksvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP).
Jetzt kam es zu Durchsuchungen bei zwei Beschuldigten sowie drei Zeugen, wie die Berliner Polizei in einer Pressemeldung am Mittwoch mitteilte. Die beiden Beschuldigten, ein 28-Jähriger und eine 29-Jährige, sollen Widerstand gegen Polizisten geleistet und den Versuch einer Gefangenenbefreiung unternommen haben. Mit dem Angriff auf den Polizisten werden sie allerdings nicht in Verbindung gebracht.
Die Polizei teilte mit, dass an den Hausdurchsuchungen am Mittwoch mehr als 60 Beamte beteiligt waren. Die Beschuldigten konnten zudem in ihrer Wohnung angetroffen werden. Festnahmen gab es jedoch keine. Vielmehr wurden „Kommunikationsgeräte und weitere Beweise, die die Anwesenheit beider Beschuldigter am Tatort zur Tatzeit belegen sollen“, beschlagnahmt.