
Hamburg hatte versucht, fünf ausreisepflichtige Afghanen nach Schweden zu überstellen, gemäß den sogenannten Dublin-Regeln. Doch die gesetzlich vorgesehene Frist von sechs Monaten drohte abzulaufen. Die Betroffenen hatten sich zwischenzeitlich in das Kirchenasyl einer evangelischen Gemeinde in Berlin begeben. Die Polizei griff zunächst nicht ein, obwohl ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss vorlag.
Im Fall des 26-jährigen Morteza H. kam es nun überraschend anders. Der Mann wurde am Montag in Berlin-Steglitz von der Polizei festgenommen, außerhalb kirchlicher Räume. Danach kam er in Abschiebehaft nach Glückstadt in Schleswig-Holstein. Am Donnerstagmorgen wurde er von der Bundespolizei per Linienflug nach Stockholm überstellt.
Ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde bestätigte gegenüber der B.Z.: „H. wurde nach kurzer Abschiebehaft am Donnerstag nach Schweden überstellt.“ Zuvor hatte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher scharfe Kritik an der Rolle Berlins geübt. In einem Schreiben vom 15. Juli sprach er von einem „systematischen Missbrauch des Kirchenasyls“ (Apollo News berichtete). Die Rücknahmefrist für H. sei beinahe verstrichen, so seine Sorge.
H. hatte bereits in Schweden zwei Asylanträge gestellt, die beide abgelehnt wurden. Nachdem er Ende 2023 nach Deutschland eingereist war, wurde er im Mai 2024 erneut nach Schweden abgeschoben – verbunden mit einer zweijährigen Einreisesperre für Deutschland. Dennoch tauchte er im Januar 2025 wieder in Hamburg auf. Nach einer erneuten Zuweisung nach Schweden floh er abermals, diesmal ins Kirchenasyl nach Berlin. Dort fand er in der evangelischen Dreieinigkeitskirche Unterkunft. Laut Informationen der B.Z. sollen die Flüchtlinge ihren Tag angeblich mit dem Lernen von Deutsch und Bibelstudien verbracht haben.
Anders verlief es bei seinem Landsmann Golam A.: Ihm gelang es, durch das Kirchenasyl die Dublinfrist zu überstehen. Seit dem 10. Juli lebt er wieder in Hamburg – geduldet.
Tschentscher äußerte sich empört: „Das Zusammenwirken von Kirchengemeinden und der Berliner Polizei verhindert den Vollzug von Recht und Gesetz.“ Im Fall H. wurde dieser dennoch vollzogen – durch einen Zufall auf offener Straße.