Nach Koranverbrennung: Mann wegen „Belästigung der religiösen Institution des Islam“ angeklagt

vor 4 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Hamit Coskun verbrannte im Februar vor der türkischen Botschaft in London einen Koran. Dabei soll er „Scheiß auf den Islam“ gerufen haben. In einer ersten Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft ihm vorgeworfen, „vorsätzliche Belästigung, Beunruhigung oder Bedrohung der religiösen Institution des Islam“ zu verüben. Daraufhin wurde die Staatsanwaltschaft vom Oppositionspolitiker und Schattenjustizminister Robert Jenrick und von der „National Secular Society“ gerügt, weil die Formulierung der Anklage eine Einführung eines „Blasphemiegesetzes durch die Hintertür“ sei. Zuerst berichtete die britische Daily Mail.

Als Schattenjustizminister hat Jenrick die Aufgabe, die Arbeit des Justizministeriums zu kontrollieren. Am Donnerstag schrieb er einen Brief an die Staatsanwaltschaft und forderte sie auf, ihre Wortwahl zu überdenken. Er und die „National Secular Society“ hatten argumentiert, dass die Anklage „eindeutig fehlerhaft“ sei, da die „religiöse Institution des Islam“ keine Person im Sinne des Gesetzes über die öffentliche Ordnung sei, nach dem Coskun angeklagt wurde. Das berichtet GB News.

Großbritannien hat die Blasphemiegesetze 2008 eigentlich abgeschafft. Am Freitag verkündete die Staatsanwaltschaft, dass die Anklage gegen Coskun neu formuliert werde, betonte aber auch, dass dies nicht in Antwort auf Jenricks Brief geschehen sei. Statt Belästigung des Islam selbst wird ihm nun „Feindseligkeit gegenüber Anhängern des Islam“ vorgeworfen. Coskun bestreitet die Vorwürfe.

Er sagt, die Koranverbrennung sei ein Ausdruck des Protests gegen die Türkei gewesen, weil das Land eine Basis für radikale Islamisten sei. Bei der Koranverbrennung soll er auch „Der Islam ist eine Religion des Terrorismus“ geschrien haben. Der Prozess beginnt am 28. Mai. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte gegenüber der Daily Mail, dass „der Wortlaut der Anklage nicht korrekt angewandt wurde“.

Und weiter: „Wir haben Hamit Coskun auf der Grundlage angeklagt, dass seine Handlungen Belästigung, Schrecken oder Bedrängnis verursacht haben – was eine Straftat darstellt – und dass dies durch Feindseligkeit gegenüber einer religiösen oder rassischen Gruppe motiviert war.“ Die neue Formulierung soll die mutmaßliche Straftat präziser wiedergeben. Jenrick begrüßte die Veränderung. „Wir müssen uns gegen Versuche wehren, Blasphemiegesetze durch die Hintertür einzuführen“, schrieb der Politiker auf X.

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