Nach neuer Einstufung: CDU-Politiker Wanderwitz will AfD „ausschalten“

vor etwa 2 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Der CDU-Politiker Marco Wanderwitz sieht nach der neuen Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Voraussetzungen für ein mögliches Parteiverbot neu definiert. Wanderwitz, der dem Bundestag bis 2025 angehörte, war bereits in der vergangenen Legislaturperiode Initiator eines fraktionsübergreifenden Vorstoßes für ein Verbotsverfahren.

Gemeinsam mit Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken hatte er im November 2024 einen Antrag vorbereitet, mit dem das Bundesverfassungsgericht angerufen werden sollte. Ziel war es, das Verfahren noch vom alten Bundestag auf den Weg zu bringen. Doch der Vorstoß scheiterte – der Antrag kam nicht zur Abstimmung, da sich eine Mehrheit zunächst auf die Entscheidung des Verfassungsschutzes stützen wollte.

Diese liegt nun vor: Am Freitag veröffentlichte das BfV die Bewertung eines internen Gutachtens, das die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstuft. Die Behörde begründet den Schritt mit einer „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“. Grundlage seien „intensive und umfassende gutachterliche Prüfungen“. Das vollständige Dokument mit über 1.100 Seiten bleibt unter Verschluss – es ist nur für den Dienstgebrauch bestimmt.

„Ich denke schon, dass die heutige Hochstufung seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz, die ja auf über tausend Seiten mit Fakten hinterlegt ist, eine neue Lage geschaffen hat“, sagte Wanderwitz gegenüber RTL und ntv. Die Debatte werde „jetzt anders geführt werden“.

Am Freitagvormittag hatte das BfV ein entsprechendes Gutachten veröffentlicht. Die Behörde begründet die Bewertung mit einer „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“. Grundlage seien „intensive und umfassende gutachterliche Prüfungen“. Das vollständige Dokument ist 1.100 Seiten lang und nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

Ein zentrale Punkt ist laut Verfassungsschutz das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ der Partei. Demnach würden etwa deutsche Staatsbürger mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern von der AfD „nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes“ betrachtet.

Wanderwitz sagte weiter: „Solange die AfD so wirkmächtig ist, wie sie ist, täglich analog und digital, ihre Anhängerinnen und Anhänger mit Hass, Hetze und ihren extremistischen Positionen befüllt“, sei es „faktisch unmöglich“, „die übergroße Zahl der Wählerinnen und Wähler der AfD, auch diejenigen unter ihnen, die kein gesichert rechtsextremistisches Weltbild haben, wieder anzusprechen für demokratische Parteien“. Deswegen müsse die AfD „sozusagen ausgeschaltet werden, wenn wir da Erfolg haben wollen“.

Ob ein neuer Anlauf für ein Verbotsverfahren kommt, bleibt abzuwarten. Ein solcher Antrag müsste vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung eingebracht und vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden – mit hohen rechtlichen Hürden.

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