
Wegen eines gesellschaftskritischen Beitrags wurde ein Mann aus Bayern vor dem Amtsgericht Kulmbach wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Mann hatte eine queer-kritische Karikatur im Netz geteilt. In der zweiten Instanz hatte der Beschuldigte dann aber Erfolg: Das Landgericht Bayreuth sah keinerlei Anhaltspunkte für den Vorwurf der Volksverhetzung. Der Vorsitzende Richter glaubte sogar, der Mann habe mit der Karikatur niemandem schaden wollen, berichtet der Nordbayerische Kurier.
Das im Mittelpunkt stehende Bild stellt ein Trojanisches Pferd dar, dessen Rumpf mit den Worten „LGBTQ/Gender Ideology“ (zu Deutsch: LGBTQ- / Geschlechter-Ideologie) beschriftet ist, während das Innere mit dem Wort „Pedophilia“ (zu Deutsch: Pädophilie) versehen ist. Das Holzpferd steht vor einer geöffneten Tür, auf der das Wort „Society“ (zu Deutsch: Gesellschaft) prangt.
Verbreitet wurde diese Karikatur von der christlich-konservativen Organisation CitizenGo, die sich gegen die LGBTQ-Bewegung richtet. Teile der Bewegung würden Pädophilie normalisieren wollen, so der Vorwurf der Organisation. Der in Bayern jetzt freigesprochene Mann ist der deutsche Kampagnenleiter von CitizenGo.
Der Richter am Landgericht Bayreuth konnte keine volksverhetzenden Inhalte erkennen – das Amtsgericht Kulmbach hatte dem Mann noch vorgeworfen, die Gesellschaft aufstacheln und so Hass verbreiten zu wollen. 6.000 Euro sollte er für das Teilen der Karikatur zahlen.
Dieses Urteil wurde nach dem Einlegen von Rechtsmitteln von dem Bayreuther Gericht mit der Begründung, die Aussage der Karikatur sei so absurd, dass sie leicht durchschaubar und dementsprechend nicht ernst zu nehmen sei, gekippt. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft – die wie die Richter in Kulmbach auf Volksverhetzung plädiert hatte – kann Beschwerde einlegen.