
Die Reihe der juristischen Klatschen für die Anschwärz-Agentur „So Done“, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) nach vermeintlich beleidigenden Kommentaren und Beiträgen das Netz absucht und so Tausende Anzeigen auslöst, hören nicht auf: Diesmal hat ein Gericht gegen „So Done“-Anwalt Alexander Brockmeier eine einstweilige Verfügung ausgesprochen.
Brockmeier hatte auf der Webseite der Anschwärz-Agentur für seine anwaltlichen Dienste werben lassen und potenziellen Kunden suggeriert, dass bei einer juristischen Auseinandersetzung keine Kosten entstehen würden, weil diese – im Falle eines juristischen Erfolges – vom Angezeigten bezahlt würden, indem die Hälfte der Geldentschädigung an „So Done“ und somit mittelbar auch an Brockmeier selbst geht. Diese Werbung wurde ihm nun durch das Landgericht Bochum untersagt.
In der Werbung hieß es wörtlich: „Das alles kostet dich gar nichts! SO DONE ist dein Prozesskostenfinanzierer und bezahlt als solcher alle Anwalts- und Gerichtskosten, die anfallen. Dafür ist SO DONE mit 50% an der Geldentschädigung beteiligt, die dir zuteil wird. Faktisch bezahlt also der Täter mit seiner Geldentschädigung unsere Dienstleistung, die dir ermöglicht, sich gegen ihn zu wehren.“
Ein Auszug aus dem Urteil des Amtsgerichts Bochum
Rechtsanwalt Makus Haintz, der Brockmeiers Kanzlei „So Done legal“ abgemahnt hatte, zu NIUS: „Auf unseren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung untersagt das Landgericht Bochum mit Urteil vom 26.11.24 der von Rechtsanwalt Alexander Brockmeier geführten Kanzlei DO DONE legal künftig unlautere anwaltliche Werbeversprechen und Werbeangebote zu machen. Der Unterlassungsanspruch ergibt sich aus einem Verstoß gegen das anwaltliche Berufsrecht, da die SO DONE in ihr zurechenbarer Weise mit grundsätzlich unzulässigen anwaltlichen Erfolgshonoraren geworben hat, was einen wettbewerbs- und berufsrechtswidrigen Verstoß darstellt. Die Verlinkung der SO DONE legal auf die SO DONE wurde inzwischen entfernt.“
So wurde auf der Webseite von „So Done“ für die Dienste des Anwalts geworben – die Passage wurde inzwischen entfernt.
Brockmeier ist sozusagen der „Partner-Anwalt“ von „So Done“, der mit der beinahe gleichnamigen Kanzlei „So Done legal“ all die Fälle abarbeitet, die die Künstliche Intelligenz als strafrechtlich relevant einordnet und deren Strafverfolgung die betroffenen Personen wie beispielsweise Spitzenpolitiker wie Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) oder Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) zustimmen.
Auch die Anschwärz-Agentur „So Done“ selbst wurde bereits abgemahnt und hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, nicht mehr zu behaupten, mit ihrer KI anwaltliche Bewertungen vorzunehmen, was in Deutschland nur Anwälte dürfen.
Mehr NIUS: Abmahnung für Habeck: Anschwärz-Portal „So Done“ darf nicht mehr mit Grünen-Minister werben