Nächste Niederlage für Faeser: Compact-Magazin darf wieder Bankkonten führen

vor 5 Monaten

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Schon wieder eine Schlappe für Bundesinnenministerin Nancy Faeser in ihrer Compact-Verbots-Causa! Das Magazin Compact darf jetzt sogar wieder Bankkonten haben.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) erlitt erst im August eine schwere Niederlage: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte ihr Verbot des Compact-Magazins vorläufig aufgehoben. Dadurch durfte das Magazin Compact den Betrieb wieder aufnehmen – zumindest während der Dauer des anhängigen Hauptverfahrens, das sich bereits über Monate hinzieht. Im Februar soll dann im Hauptsacheverfahren entschieden werden.

Faeser hatte das Magazin im Juli 2024 mit einem rechtlich umstrittenen Vereinsrechts-Trick verboten – denn Verlage können nach dem Presserecht in Deutschland nicht einfach verboten werden. Die Richter des Bundesgerichts in Leipzig hegten Zweifel, „ob mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit“ das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt sei. Es gäbe mildere Mittel als ein Verbot, argumentierten sie.

Nun folgt die nächste Niederlage für Faeser: Compact hat nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg Recht bekommen. Das Magazin darf sehr wohl Bankkonten führen.

30. November: Nancy Faeser (SPD) spricht zu ihren Genossen des Main-Taunus Kreis.

Denn: Die SPD-Innenchefin hatte im Zuge des Verbots im Juli auch das Vermögen von Compact eingezogen. Das Bankkonto wurde gesperrt.  Das Magazin konnte ohne Konto keine Rechnungen mehr bezahlen, keine Spenden erhalten und auch keine Mitarbeiter bezahlen. Das Oberverwaltungsgericht verpflichtete jetzt die Sparkasse Burgenlandkreis zur Eröffnung eines Girokontos.

Zuvor hatten die Sparkasse und andere Banken ein Konto abgelehnt.

Laut dem Gericht stelle die Verweigerung eines Kontos eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar. „Insbesondere stellt eine verfassungsfeindliche Zielsetzung keinen Grund zur Ungleichbehandlung durch Vorenthaltung eines Girokontos dar“, heißt es aus Magdeburg. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.

Compact-Chef Jürgen Elsässer berichtete am Mittwoch auf einer Pressekonferenz mit dem Brandenburger AfD-Fraktionschef Christoph Berndt über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts.

In einer Anfrage der AfD an die Bundesregierung Ende November heißt es: „Nach dem Bericht von CompactTV soll sich das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bereits vor dem 16. Juli 2024 schriftlich an kontoführende Banken gewendet und diese auf die bevorstehende Verbotsverfügung hingewiesen haben.“ Folglich hätten die Banken ihre Geschäftsbeziehung gekündigt.

Die Bundesregierung antwortete, die Kreditinstitute wären „am Vollzugstag vom Verbot und der Vermögensbeschlagnahme in Kenntnis gesetzt“ worden und „es wurde ihnen mitgeteilt, dass keine Leistungen an den Verein oder sonstige Personen mehr erfolgen dürfen“.

Weiter wird darin festgehalten: „Nach der Aussetzung des sofortigen Vollzugs des Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht am 14. August 2024 habe das Bundesinnenministerium nichts dafür getan, seine Kommunikation gegenüber den Banken aus der Zeit vor bzw. unmittelbar nach dem Verbot zurückzunehmen.“ Laut der Bundesregierung jedoch würden die Kreditinstitute „unmittelbar über den entsprechenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und dessen Folgen informiert“ werden. Entsprechend wäre auch im Fall der „Compact-Magazin GmbH“ verfahren worden.

Mehr NIUS: NIUS stellte die Innenministerin nach der Compact-Klatsche: Nancy Faeser weigert sich zurückzutreten

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