Faeser-Meme zerstöre „Vertrauen in die Integrität“ der Innenministerin: Das steht im Skandal-Urteil aus Bamberg

vor 6 Tagen

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Bildquelle: NiUS

Anfang April hat das Amtsgericht Bamberg den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels, zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt –  wegen einer satirischen Fotomontage, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zeigte. NIUS liegt nun das Urteil vor.

In der Montage, die der Deutschland-Kurier geteilt hatte, hält Nancy Faeser ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse Meinungsfreiheit“ in den Händen. Das Bild beruhte auf einem realen Foto, auf dem Nancy Faeser anlässlich des Holocaust-Gedenktages mit einem Schild „We Remember“ zu sehen war.

Das Gericht sah in der Montage den Straftatbestand der „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ nach dem Beleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) als erfüllt an und verurteilte Bendels in erster Instanz zu sieben Monaten auf Bewährung. Der zuständige Richter erlegte dem Journalisten auf, sich bei der Innenministerin zu entschuldigen.

Wegen dieser Montage wurde der Chef des Deutschlandkuriers zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Im Urteil heißt es dazu: „Der Post ist nicht durch die Meinungs- und Kunstfreiheit des Art. 5 GG gedeckt.“ Die Begründung von Richter Martin Waschner: „Eine falsche Tatsachenbehauptung fällt nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit, weshalb das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen Vorrang hat. Auch die Kunstfreiheit ist nicht betroffen, da der satirische oder künstlerische Charakter des Posts, dem unvoreingenommen und verständigen Betrachter nicht erkennbar ist“, und zwar sowohl „nach dem Wortlaut des Textes, dem sprachlichen Kontext, und der aus dem Post erkennbaren Begleitumstände“.

Der Post sei eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung, und von einer solchen, so argumentiert Richter Martin Waschner, gehe „regelmäßig die Gefahr aus, dass sie sich gerade im Internet auf unüberschaubar Weise verbreitet und dadurch das Vertrauen in die Integrität der Betroffenen untergraben wird.“

Der Meme-Trend in den sozialen Medien, auf hochgehaltene Schilder eigene Texte zu platzieren, ist allerdings nicht neu. Schon vor vielen Jahren ging ein Meme von Michelle Obama, der Gattin von US-Präsident Barack Obama, viral, auf dem sie mit einem Schild zu sehen war, auf dem Stand: „Don`t hold up signs on the Internet, bad people will change what they say“. (Deutsch: „Halte keine Schilder im Internet hoch, böse Menschen werden die Aussagen ändern“). Seitdem wird dieses offensichtlich überzeichnende satirische Stilmittel immer wieder verwendet.

„Der juristische und mediale Kampf um eines unserer wichtigsten Grundrechte geht also weiter – und zwar mit aller Entschlossenheit“, äußerte Deutschland-Kurier-Chef David Bendels nach Zustellung des Urteils gegenüber NIUS. Für ihn ist klar: Er wird in der nächsten Instanz weiterkämpfen.

Im vergangenen Jahr hatte das Amtsgericht Bamberg gleich mehrere Strafbefehle gegen Bendels verhängt. Insgesamt soll er für drei Vergehen mit 480 Tagessätzen bestraft werden, wogegen er Einspruch einlegte. Die Bundesinnenministerin hatte alle Strafanträge selbst gestellt.

Richter Martin Waschner urteilte gegen den Chef des Deutschlandkurier.

Am 9. Mai wird erneut am Amtsgericht Bamberg gegen Bendels verhandelt. Diesmal geht es um einen Tweet des Deutschland-Kuriers aus dem Juni 2023, der den Screenshot eines Beitrag des damaligen Europa-Abgeordneten der AfD, Maximilian Krah, mit den Worten gepostet hatte: „#Klartext des AfD-#Europaabgeordneten @KrahMax zu #Annecy! #MaximilianKrah: „#Masseneinwanderung ist tödlich!“ Wie lautet IHRE Meinung zu dieser Feststellung?“

Krah hatte in Referenz auf einen Messerstecher-Vorfall auf einem Spielplatz in Frankreich einen längeren Text getwittert, der mit den Worten endete: „Masseneinwanderung ist tödlich.“ Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Volksverhetzung.

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