Nächste Eilanträge abgewiesen: Bundesverfassungsgericht möchte Schulden-Sitzung nicht absagen

vor etwa 1 Monat

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Bereits in der vergangenen Woche hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge der Linken beziehungsweise des BSW sowie der AfD und anderer Akteure abgewiesen. Am Montagabend gab das höchste deutsche Gericht zudem bekannt, auch weitere Anträge, die nach der Ablehnung bekannt geworden waren, abzuweisen. Die fraktionslose Bundestagsabgeordnete Joana Cotar hatte einen zweiten Versuch unternommen, auch drei FDP-Haushaltspolitiker klagten gegen die Sondersitzung des Bundestags am Dienstag (Apollo News berichtete).

Mit der neuerlichen Ablehnung ermöglicht das Bundesverfassungsgericht die geplante Durchführung der Abstimmung über eine von Union, SPD und Grünen vereinbarte Grundgesetzänderung, die die Aufnahme eines Schuldenpakets von 500 Milliarden Euro ermöglicht. Experten sehen aber aufgrund der offenen Formulierung einen Handlungsspielraum bei dem Schuldenvolumen von bis zu 1,7 Billionen Euro in den kommenden zwölf Jahren (Apollo News berichtete).

Damit würde der eigentlich abgewählte Bundestag dem neuen Parlament eine wichtige Entscheidung vorwegnehmen, für die er nicht befugt ist, argumentieren die Kläger. In der Übergangszeit soll der alte Bundestag vor allem über notwendige und verwalterische Vorgänge entscheiden, nicht jedoch neue Gesetze umsetzen, hieß es unter Kritikern. Das Bundesverfassungsgericht sah das – wie bereits in der vergangenen Woche – am Montagabend anders.

Der Bundestag sei zunächst beschlussfähig, so die Argumentation. Außerdem würden die Eilanträge „ungeachtet der Frage, ob die jeweiligen Anträge in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind“ keine Punkte enthalten, „die bei der vorzunehmenden Folgenabwägung in Abweichung […] die Gründe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung überwiegen ließen“, hieß es jetzt erneut in der schriftlichen Begründung.

Mit anderen Worten: Die Nachteile, die auftreten würden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, die Hauptsache aber später keinen Erfolg hätte, seien nach Ansicht des Gerichts also zu schwerwiegend, als dass man dem Antragsteller recht geben könne. Damit wird die Entscheidung des Bundestags am Dienstag ermöglicht und die Anträge auf die lange Bank geschoben. Das Hauptsacheverfahren kann sich erfahrungsgemäß lange hinziehen, dann könnte die Neuverschuldung beschlossene Sache und Kredite aufgenommen sein.

Weil es für die notwendige Grundgesetzänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht, wollen Union, SPD und Grüne das Vorhaben noch im alten Bundestag durchsetzen – im neuen haben sie diese Mehrheit nicht. Dafür hat die Union weitreichende Zugeständnisse, etwa 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds, an die Grünen gemacht. Einmal beschlossen, muss das Vorhaben noch durch den Bundesrat gehen, dessen Zustimmung nach der Einigung in Bayern als sicher gilt (Apollo News berichtete).

Im neuen Bundestag kann die Grundgesetzänderung dann aber nicht mehr so einfach revidiert werden: Weil für Verfassungsänderungen immer eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig ist, die linken Kräfte von SPD, Grünen und Linken aber eine Sperrminorität besitzen und AfD sowie Union zusammen eben nicht die notwendigen Stimmen haben, dürfte die Änderung zumindest über die kommenden vier Jahre verankert bleiben und eine hohe Neuverschuldung ermöglichen.

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