
Ein verurteilter Rechtsextremer zieht als Frau ins Gefängnis – möglich macht das ausgerechnet das Selbstbestimmungsgesetz. Marla-Svenja Liebich zeigt, wie ein Staat an seiner eigenen Absurdität scheitert. NIUS schildert die gesamte Geschichte.
Ein Vorgang, der so nur in Deutschland im Jahr 2025 möglich ist: Marla-Svenja Liebich, einst Sven Liebich, verurteilter Rechtsextremist aus Halle, inzwischen ein Politkünstler, muss eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung antreten. Die Delikte: Volksverhetzung, Beleidigung und üble Nachrede.
Doch antreten soll er die Haft nicht in einer Männer-, sondern in einer Frauenanstalt: der JVA Chemnitz. Grund ist das im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz, das es jedem Bürger erlaubt, per einfacher Erklärung seinen Geschlechtseintrag zu ändern – ohne psychologisches Gutachten, ohne Hürden. Liebich tat genau das: aus Sven wurde Marla-Svenja, amtlich Frau.
Kaum war die Ladung ins Frauengefängnis öffentlich, machte Liebich daraus ein Spektakel. Auf seinem Account bei X postete er die offizielle Einladung zum Strafantritt und machte Welle.
Liebich weiß natürlich um seine subversive Rolle: „Ja, Sex ist schon richtig cool, aber habt Ihr jemals ein ganzes System gefickt?“ Gemeint ist das Selbstbestimmungsgesetz, das die natürliche Realität von Mann und Frau auflöst in die Willkür subjektiver Selbstidentifikation.
Liebich nutzt KI, um laufend neue Fotos von seinem „weiblichen Ich“ zu generieren.
Im folgenden Tweet malt Liebich sich aus, wie er als Komponistin die Menschen mit seiner Musik fasziniert hätte.
Auf solche Weise unterhält Liebich auf X und schafft damit Aufmerksamkeit für seinen politischen Fall.
Damit erreicht er, was er seit Jahren betreibt: Provokation als Geschäftsmodell. Liebich betrieb über viele Jahre einen Online-Versandhandel, in dem er T-Shirts, Aufkleber und andere Devotionalien mit rechtsextremen oder provokanten Slogans verkaufte. Schon in der Vergangenheit lebte er davon, die Grenzen des Sagbaren und der Justiz auszutesten. Diesmal aber hat er das staatliche Regelwerk selbst als Bühne entdeckt.
Liebich wehrt sich gegen DPA-Journalisten, die Höflichkeitsregeln missachten.
Medien in ganz Deutschland beugten sich nicht nur dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, sondern zugleich auch Liebichs eigener Aktionskunst. Besonders deutlich wurde das in einem Verfahren, bei dem er am Ende sogar Recht bekam. Der MDR machte aus Liebich die „Rechtsextremistin“ – und stellte ein Foto daneben, das das Gegenteil bewies. In einem Satz war sichtbar, wie weit die Berichterstattung bereits von der Realität abgedriftet ist.
Der MDR gefangen in Ideologie: Derart bizarre Überschriften liest man in fast allen Medien. (Screenshot: mdr.de)
NIUS machte nicht mit – und gewann vor Gericht, das entschied: Reichelt darf sagen, dass Liebich keine Frau, sondern ein Mann ist. Im folgenden Tweet ist zu sehen, wie Liebich – mit roten Fingernägeln und Hashtags wie #Powerfrau und #Starke Frauen – die Entscheidung des Landgerichts zelebriert.
Das Ergebnis seiner Performance: Die fragwürdige Politik der Ampel erhält nun internationale Beachtung. Die New York Times berichtet über den Fall. J.K. Rowling – 14,3 Millionen Follower auf X – greift das Thema auf. Sie schreibt: „Die Botschaft an Mädchen überall lautet: Du bist ein Kostüm, das jeder Mann anziehen kann. Sobald er es trägt, nimmt er sich deine Rechte.“
Liebich ist seit Jahrzehnten eine Figur der extremen Rechten.
Die Justiz reagierte: 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Halle zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung. Berufungen wurden zurückgezogen – das Urteil ist rechtskräftig.Ob er sich von der Neonazi-Szene tatsächlich losgesagt hat oder nur eine neue Rolle spielt, ist unklar.
Fest steht: Er hat sich ein neues politisches Feld gesucht – und es im linken Lieblingsprojekt, dem Selbstbestimmungsgesetz, gefunden. Jenem Gesetz, das Menschen aus der Mitte der Gesellschaft verstört und verängstigt. Die Rolle hat sich gewandelt, das Prinzip ist gleich geblieben: Was früher der Neonazi war, ist heute der Troll im Regenbogenstaat – die Provokation bleibt seine Konstante.
Was Liebich nun tut, ist aber mehr als nur eine persönliche Provokation: Er legt objektiv die Absurdität des Gesetzes offen, indem er es beim Wort nimmt. Das „Offenbarungsverbot“ untersagt, das biologische Geschlecht einer Person zu benennen. Allein der Begriff verrät, dass der Gesetzgeber selbst noch an einer verborgenen Wahrheit festhält – sonst gäbe es nichts zu „offenbaren“.
Genau diese Wahrheit soll aber verschwiegen werden. Wer sie ausspricht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Damit kehrt sich das Verhältnis von Wahrheit und Lüge um: Die biologische Tatsache wird zum Tabu erklärt, die amtliche Fiktion zur offiziellen Wahrheit erhoben. Indem Liebich seinen Geschlechtseintrag änderte und ins Frauengefängnis zieht, zeigt er die ganze Absurdität: Nicht die Wahrheit entscheidet über den Strafvollzug, sondern die Lüge. Und der Staat selbst zwingt seine Bürger, diese Lüge zu teilen.
So entlarvt ausgerechnet ein Rechtsextremist, was die Politik verschleiern will: Dass der Staat die Wahrheit kennt, sie aber unter Strafe stellt – und damit seine eigene Farce zum Gesetz erhebt.
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