
Von den im März eröffneten Dublin-Zentren in Brandenburg und Hamburg aus sind bislang nur vergleichsweise wenige Migranten in die nach EU-Recht zuständigen Länder zurückgeführt worden. Nach Angaben des Brandenburger Innenministeriums gegenüber der Berliner Zeitung wurden bis Ende August lediglich fünf Personen aus dem Zentrum in Eisenhüttenstadt nach Polen überstellt, obwohl dort insgesamt 72 Menschen untergebracht waren. In Hamburg wurden im gleichen Zeitraum 38 Überstellungen bei 75 untergebrachten Migranten registriert.
Die Einrichtungen sollen Rückführungen von Flüchtlingen ohne Bleiberecht beschleunigen. Grundlage dafür ist die Dublin-Verordnung, die festlegt, dass jener EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Migrant erstmals registriert wurde.
In Brandenburg erklären die Behörden die geringe Zahl an Überstellungen mit verstärkten Grenzkontrollen und seit April auch mit Zurückweisungen. Dadurch kämen kaum noch Personen mit einem sogenannten Eurodac-Treffer aus Polen nach Eisenhüttenstadt. Von den dort untergebrachten 72 Personen seien zudem rund 42 entweder untergetaucht oder ins Kirchenasyl gegangen. Das Zentrum verfügt über 150 Plätze.
Hamburg verweist dagegen auf eine andere Entwicklung. Dort seien die Abläufe verbessert worden, was sich in den höheren Überstellungszahlen widerspiegele. Zugleich heißt es aus der Hansestadt, der Zeitraum sei noch zu kurz, um ein abschließendes Urteil über die Wirksamkeit fällen zu können.
Das Verwaltungsgericht Berlin stufte die Abweisung von drei Somaliern im Juni als rechtswidrig ein. Demnach dürfen Betroffene nicht ohne vorherige Klärung der Zuständigkeit zurückgeschickt werden. Brandenburgs Innenminister René Wilke äußerte gegenüber der Berliner Zeitung Zweifel am Fortbestand des Modells, sollte die Rechtslage nicht eindeutig geklärt werden. „Das Dublin-Zentrum verliert seinen Zweck, wenn die Praxis der Zurückweisungen keinen Bestand hat“, sagte Wilke.