Neue Erkenntnisse: Farhad Noori war wegen Sozialbetrugs auffällig geworden

vor 2 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Über den 24-jährigen Afghanen Farhad Noori, der in eine Demonstration in München raste und ein zweijähriges Kind sowie seine Mutter tötete, werden immer mehr Erkenntnisse bekannt. Demnach soll der Afghane seine Fluchtgeschichte vollkommen konstruiert haben. Seinen Fluchtgrund begründete er gegenüber den Behörden mit der angeblichen Verfolgung durch eine Bande. Diese hätte auch seinen Vater getötet. Der Rest der Familie würde nun aufgrund der Machenschaften dieser Bande in Gefahr schweben.

Das Verwaltungsgericht München stufte diese Behauptungen jedoch als unglaubwürdig ein. In einem Urteil vom 9. Oktober 2020 bestätigte man die Ablehnung des Asylantrags von Farhad Noori durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Gericht bewertete seine Asylgründe als unglaubwürdig und kam zu dem Schluss, „dass dieser die Geschichte nur erfunden hat, um ein Bleiberecht zu erhalten“. Die Darstellung seiner Fluchtgründe wurde als „detailarm und lebensfremd“ bezeichnet. Zudem beurteilte man eine „ernsthafte Bedrohung“ bei einer Rückkehr nach Afghanistan als „unwahrscheinlich“.

Trotz Nooris Ausreisepflicht seit Ende 2020 wurde er nicht abgeschoben. Die Gründe hierfür sind noch immer unklar. Dabei wurden Abschiebungen nach Afghanistan noch bis mindestens August 2021 durchgeführt. Stattdessen erhält der Afghane eine Duldung durch die Bayerische Landeshauptstadt. Wie die Behörden gegenüber der Bild erklären, konnte Noori in Deutschland bleiben: „da zu diesem Zeitpunkt keine Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt wurden und er sich zudem nach seinem Schulabschluss 2020 in Ausbildung befand“.

Nach der Erteilung einer Duldung erhielt Farhad Noori einen befristeten Aufenthaltstitel, da er als „gut integriert“ eingestuft wurde. Seine Aufenthaltserlaubnis war bis April 2025 gültig. Obwohl er keine Vorstrafen hatte, war er den Behörden wegen Sozialbetrugs aufgefallen. Trotz Arbeitslosenmeldung ging er einer Beschäftigung nach. Obwohl der Asylantrag des Afghanen abgelehnt wurde und der 24-Jährige unrechtmäßig Sozialleistungen bezog, hielt sich Noori legal in Deutschland auf, als er die Tat in München verübte. Dies geschah, obwohl laut Innenministerin Nancy Faeser Abschiebungen nach Afghanistan wieder möglich waren.

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