
Merkel heißt jetzt Merz, und unter dem „Ersatz-Scholz“ aus dem Sauerland geht der „grüne“ Beutezug auf Staatsknete für den linken Lobby-Filz einfach weiter wie bisher. Der Ausweich-Slalom der schwarz-roten Ministerriege auf kritische Nachfragen zur Staatsfinanzierung links-„grüner“ Pseudo-„Nichtregierungsorganisationen“ liefert den Beweis: Von „Politikwechsel“ auch hier keine Spur, die informelle Macht der „Grünen“ ist ungebrochen, als wären sie nie vom Kabinettstisch verschwunden.
Wir erinnern uns: Die Mammut-Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur finanziellen Staatsförderung sogenannter „Nichtregierungsorganisationen“ (NGO) war einer der Wahlkampfschlager der Union im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl. Die Ampel-Regierung wischte den Katalog mit 551 unangenehmen Fragen mit an Parlamentsverachtung grenzender Dreistigkeit beiseite.
Kaum an die Macht gelangt, wollte es auch die Union plötzlich nicht mehr so genau wissen – den Genossen, die dem CDU-Fritz mit Ach und Krach doch noch ins Kanzleramt geholfen hatten, wollte man schließlich nicht allzu sehr wehtun, und die „Grünen“ glaubte man ebenfalls noch zu brauchen. Zwar nicht für die Regierungsmehrheit, aber doch für allerlei zwielichtige Machenschaften wie die staatsstreichartige Demontage der Schuldenbremse, um der schwarz-roten Zweckkoalition den nötigen Schmierstoff zu beschaffen.
Die 551 Fragen blieben offen. Wo sind die Steuermilliarden geblieben, mit denen im letzten Vierteljahrhundert sämtliche Bundesregierungen von Rot-„Grün“ über Merkel und Ampel den NGO-Sumpf der sogenannten „Zivilgesellschaft“ aus „Klimaschutz“- und Migrations-Lobbyisten, Asylindustrie, „Gender“- und „Kampf gegen rechts“-Aktivisten zu einem veritablen „zweiten öffentlichen Dienst“ für links-„grüne“ Transformationspolitik hochgedüngt hatten?
Die AfD, nunmehr zweitstärkste Fraktion und Oppositionsführer, ließ wenig überraschend nicht locker und piesackte die unionsgeführte Regierung, indem sie die peinlichen Fragen aus der CDU/CSU-Initiative einfach noch einmal stellte.
Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel ging noch einen Schritt weiter: Im Auftrag des Nachrichtenportals „Nius“ erstellte er aus dem Unions-Fragenkatalog und eigenen Konkretisierungen zu Höhe, Adressaten und Kriterien der staatlichen Förderung sowie nach personellen Verflechtungen zwischen Regierung und „Zivilgesellschaft“ eine neue Anfrage mit 91 Punkten, die er am Tag der Vereidigung der neuen Bundesregierung einreichte.
Das Ergebnis liegt jetzt vor und ist so ernüchternd wie erwartbar: „Ausweichsport auf höchstem Niveau“, konstatiert Steinhöfel – ein Drittel seiner Fragen wurde gar nicht erst beantwortet, und der Rest: Textbausteine, Ausweichfloskeln, Verweise, die ins Leere laufen, und kollektives Schulterzucken in allen nur erdenklichen Varianten: „keine Erkenntnisse“, „nicht erfasst“, „nicht bekannt“.
Mal fordert die Bundesregierung auf, in einer alten Antwort auf eine AfD-Anfrage nachzulesen oder in der unbefriedigenden Antwort auf die eigene Unions-Anfrage, mal verweisen die Ministerialen auf den Bundeshaushalt, das Lobbyregister, oder sie reden sich auf die Kürze der Fristen und „unzumutbaren Aufwand“ heraus.
Die Verschleierungsabsicht ist offenkundig. Die stereotype Nicht-Auskunft, über „personelle Überschneidungen“ zwischen Behörden- und NGO-Personal lägen „keine Erkenntnisse“ vor, weil solche Verflechtungen überhaupt „nicht erfasst“ würden, riecht bereits nach straftatsverdächtiger Arbeitsverweigerung bei der gebotenen Korruptionskontrolle.
Gefallen lassen will sich Rechtsanwalt Steinhöfel diese „staatliche Blindheit auf Anweisung“ selbstverständlich nicht. Nach Ablauf der Antwortfrist geht es vor Gericht; dann will er den Vorgang dem Verwaltungsgericht Berlin zur Prüfung vorlegen, schreibt Steinhöfel auf Nius: „Denn was der Staat nicht freiwillig offenlegt, muss er sich womöglich gerichtlich entreißen lassen.“