Neue Vorwürfe gegen Brosius-Gersdorf: Weber spricht von Ghostwriting durch Ehemann

vor 3 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Im Streit um die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf ans Bundesverfassungsgericht liegt nun ein neues Gutachten des Plagiatsprüfers Stefan Weber vor. Die 86-seitige Dokumentation erhebt schwerwiegende Vorwürfe: Die Dissertation der Juristin sei in weiten Teilen von ihrem Ehemann, dem Leipziger Rechtsprofessor Hubertus Gersdorf, verfasst worden. Die Betroffene bestreitet dies entschieden – rechtliche Schritte gegen Weber sind angekündigt.

Gegenüber der Bild erklärte Weber, sein Mitarbeiter gehe davon aus, dass Hubertus Gersdorf „nahezu oder komplett die Doktorarbeit verfasst hat“. Die Indizien für diese These seien umfangreich: Neben „gemeinsamen Zitierfehlern und gemeinsamen distinkten Formulierungen“ enthalte die Dissertation eine Vielzahl von Textstellen, die mit älteren Veröffentlichungen von Gersdorf nahezu identisch seien. Viele dieser Quellen seien bereits vor 1997 publiziert worden – also vor Einreichung der Arbeit von Brosius-Gersdorf.

In seinem Gutachten dokumentiert Weber 91 Textstellen, die nach seiner Auffassung auf eine maßgebliche Beteiligung von Hubertus Gersdorf hindeuten könnten. Darunter befinden sich identische Literaturverzeichnisse, gleichlautende Fehler in Fußnoten, ungewöhnlich seltene Ausdrücke wie „teleologische Sinnmitte“ oder „Gewaltunterworfenheit des Volkes“, sowie stilistische Auffälligkeiten, die in ähnlicher Weise in beiden Arbeiten vorkommen.

In einem Fall wird ein Werk von Kriele in beiden Texten mit derselben falschen Seitenzahl zitiert. An anderer Stelle wird das Werk eines Dritten in exakt gleicher Weise als Quelle verwendet, inklusive eines identischen Fehlers – für Weber ein Hinweis auf eine einheitliche Autorschaft.

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Bereits im Vorfeld der geplanten Richterwahl hatte Weber auf X auf „gemeinsame Textpassagen“ in beiden Arbeiten hingewiesen, aber damals keine konkreten Plagiatsvorwürfe erhoben. Diese zurückhaltende Einordnung wurde in Medienberichten zum Teil als Entlastung gewertet. Weber widerspricht dem nun: „Zu diesem Zeitpunkt war das Ausmaß der Textübereinstimmungen noch gar nicht bekannt und alleine deshalb war eine empirische Einordnung unmöglich.“

Auch ein von Brosius-Gersdorf beauftragtes Kurzgutachten, das sie nach dem TV-Auftritt bei Markus Lanz in Umlauf bringen ließ, sei „nicht öffentlich einsehbar“ gewesen. Zwei Anfragen Webers an die Anwaltskanzlei blieben demnach unbeantwortet.

Die von Brosius-Gersdorf beauftragte Kanzlei bezeichnet Webers Vorwürfe als „unzutreffende, haltlose und ehrverletzende Vorwürfe, durch die die Persönlichkeitsrechte unserer Mandantin massiv verletzt werden“. Allein der Umstand, dass in der Dissertation ihres Ehemanns veröffentlichte Arbeiten zitiert würden, sei kein Hinweis auf Ghostwriting. Auch gleiche Formulierungen oder Zitierfehler ließen diesen Schluss nicht zu, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber der Bild.

Die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben „begründete Hinweise“ auf wissenschaftliches Fehlverhalten erhalten, die nun geprüft würden. Ob das neue Gutachten von Weber in die Bewertung einbezogen wird, ist bislang offen.

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