
Im Fall der abgesagten Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin legt Plagiatsjäger Stefan Weber nach – mit einem schwerwiegenden neuen Vorwurf: In einer 86-seitigen Dokumentation, behauptet er, die Juristin habe ihre Dissertation nicht selbst verfasst.
Vielmehr sei ihr Ehemann, der Jurist Hubertus Gersdorf, als Ghostwriter tätig gewesen. Als Belege nennt Weber identische Zitierfehler, gleiche Formulierungen und inhaltliche Überschneidungen mit Texten, die Gersdorf bereits vor 1997 veröffentlicht hatte.
Ein Mitarbeiter Webers geht davon aus, Hubertus Gersdorf habe „nahezu oder komplett“ die Arbeit seiner Frau verfasst. Die Recherche sei unabhängig erfolgt, finanziert aus Eigenmitteln und Spenden. Zuvor hatten Weber-Recherchen zu identischen Zitierungen die Unionsfraktion bewogen, Brosius-Gersdorfs Wahl abzulehnen.
Brosius-Gersdorf und ihr Ehemann weisen laut Bild alle Vorwürfe entschieden zurück. Ihre Anwälte sprechen demnach von haltlosen, ehrverletzenden Anschuldigungen und bereiten rechtliche Schritte gegen Weber vor. Die Universität Hamburg, die den Doktortitel verlieh, prüft die Angelegenheit bereits – das neue Gutachten liegt der Ombudsstelle laut Bericht allerdings noch nicht vor.
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