
Die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz beruft sich bei Fragen zur staatlichen Förderung von NGOs teilweise auf die Antworten der rot-grünen Vorgängerregierung. Das zeigt die Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der AfD-Fraktion, die dabei diverse inhaltliche Punkte der bekannten Anfrage von CDU und CSU aufgreift, die am Ende der vergangenen Legislatur öffentlichkeitswirksam 551 Fragen zum gleichen Themenkomplex gestellt hatte. Die Anfrage hatte vor der Wahl Debatten und Empörung in linken Kreisen ausgelöst.
Das SPD-geführte Ressort in der Regierung von Bundeskanzler Merz beruft sich mehrmals direkt auf die Antworten der rot-grünen Bundesregierung und lässt diese für die neue Koalition sprechen. „Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 12. März 2025 (BT-Drucksache 20/15101) wird verwiesen“, heißt es mehrmals. In dieser Beantwortung hatte die Scholz-Regierung vor allem wortreich auf inhaltliche Antworten auf die Fragen der Unions-Parlamentarier verzichtet.
In der Antwort auf die parlamentarische Anfrage der AfD, die der Jungen Freiheit vorliegt, erklärt das Bundesfinanzministerium zudem auch, keinen „Reformbedarf“ bei der rechtlichen Handhabe der Förderung von NGOs zu sehen. Die AfD beklagt deshalb gegenüber der Zeitung ein „Weiter-so“ in der umstrittenen Förderpolitik für politisierte Nichtregierungsorganisationen.
Die Union hatte vor der Bundestagswahl 551 kritische Fragen an die Bundesregierung von Kanzler Scholz zur Förderungspraxis von NGOs gestellt. Darin wurde unter anderem die eigentlich unzulässige politische Agitation vieler dieser sogenannten Nichtregierungsorganisationen behandelt. Hintergrund waren die von vielen staatlich geförderten Gruppen organisierten oder begleiteten „Brandmauer“-Proteste, nachdem die Union mit Stimmen von FDP und AfD einen Entschließungsantrag zur Migration durch den Bundestag gebracht hatte.
CDU und CSU waren mit den Fragen daraufhin in die Offensive gegen die politisch linken, steuerfinanzierten Gruppen gegangen. Nach der Wahl blieb davon jedoch wenig übrig: Im Koalitionsvertrag betonen Union und SPD gemeinsam die Bedeutung einer geförderten „Zivilgesellschaft“ und hielten fest, die Förderungspraxis quasi unverändert fortzuführen.