„NGO“ mit 22,7 Millionen Steuergeld erklagt sich Zugang zu Nutzerdaten von X

vor 2 Monaten

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Es ist eine globale Auseinandersetzung, die bisher weitgehend im Verborgenen verläuft: NGOs gehen gegen die Plattform X vor, X wehrt sich. Der Streit landet vor Gericht. Die NGOs tun, auch dank Staatshilfen, was sie eben tun, und stellen sich in der EU in den Dienst des neuen Internet-Kontroll- und -Zensur-Gesetzes DSA.

Nun erstritten sich vor dem Berliner Landgericht zwei NGOs unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich zugänglichen Daten der Plattform. Die NGO „Democracy Reporting International“ will angeblich erforschen, ob es auf X zu Wahlbeeinflussung im Vorfeld der Bundestagswahlen kommt. Die Grundlage der Klage ist Artikel 40 des Digital Services Act (DSA) der EU, der die großen Plattformen dazu verpflichtet, Forschern Zugang zu den eigenen Daten zu gewähren.

Laut der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die ebenfalls zu den Klägern gehörte, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass „ein weiteres Abwarten das Forschungsprojekt vereiteln würde, da die Zeit unmittelbar vor der Bundestagswahl dafür entscheidend sei“. Nach neutraler Rechtsprechung klingt das nicht; es wirkt, als stünde der Richter eher auf der Seite der Kläger.

Und tatsächlich schreibt das Global Government Affairs Team von X, dass eben dieser Richter früher einmal für die GFF tätig war. Das gebe „Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit der Entscheidung“, so das Team von X. Dagegen habe X nicht einmal die Möglichkeit bekommen, sich im Prozess zu äußern. Die Plattform will sich gegen das Urteil wehren, das „das Recht auf Privatsphäre und die freie Meinungsäußerung unserer Nutzer bedroht“.

Das Urteil läuft darauf hinaus, dass Daten von Millionen privater Nutzer an die klagenden NGOs weitergegeben werden. Selbst wenn es nur um öffentlich zugängliche Daten geht, dürfte das ein massiver Eingriff in die Privatsphäre sein, denn die systematische Auswertung der Daten könnte zu Erkenntnissen führen, die für Nutzer oder auch die gesamte Plattform X von Nachteil sind.

Zu den nun möglicherweise abzugebenden Daten gehören unter anderem die Reichweite von Profilen oder auch Daten dazu, wie oft einzelne Tweets mit einem Like versehen oder geteilt wurden.

Aber das ist nicht alles: Die NGO „Democracy Reporting International“, 2006 in Brüssel gegründet und heute mit einem Berliner Büro ausgestattet, erhielt allein seit 2016 über 22 Millionen Euro an deutschen Steuergeldern. Das ergab schon im Sommer eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Jürgen Braun. Die Antwort des Finanzministeriums liegt TE vor.

Die gezahlten Beträge entstammen erstaunlicherweise dem Haushalt des Auswärtigen Amtes und jenem des Entwicklungsministeriums, die doch eigentlich für ganz andere Dinge zuständig sind. Und da selbst der parlamentarische Staatssekretär Florian Toncar auf die „Heterogenität der Antwortbeiträge“ der beteiligten Ressorts hinweist – das klingt nach Kritik an den Ressorts –, muss man davon ausgehen, dass mindestens so viel Geld an die Democracy Reporting International gGmbH ging.

Allein im Jahr 2016 flossen demnach mehr als 1,5 Millionen Euro aus dem Haushalt des Auswärtigen Amtes an DRI (Kapitel „Sicherung von Frieden und Stabilität“). Auch in den folgenden Jahren bis 2024 flossen jährlich meist über eine Million Euro so an DRI, 2023 sogar 2,7 Millionen Euro. Daneben fanden sich Geldtöpfe in anderen Kapiteln, etwa „Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen“ oder auch „Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland“.

Braun beschuldigt die Bundesregierung, den linken Feldzug gegen die Meinungsfreiheit auf der Plattform X maßgeblich mitzufinanzieren: „Das ist ein Versuch der Einschüchterung und eklatanten Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet. Die Bundesregierung bleibt ihrer freiheitsfeindlichen Agenda treu und mischt auch hier kräftig mit.“ Das belege die Antwort des Finanzministeriums auf seine Anfrage aus dem Juli 2024: „Darin bestätigt das Finanzministerium, die fragwürdige NGO Democracy Reporting International (DRI) in den vergangenen Jahren mit rund 22,7 Mio. Euro aus Steuergeldern unterstützt zu haben. Weiterer Kläger ist die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie wird vor allem vom linken Milliardär George Soros finanziert.“

Für Braun ergibt die Klage einen schlichten Sinn: „Offensichtlich geht es hier ausschließlich darum, die Plattform X in die Enge zu treiben, auszuspähen und möglicherweise wie im sozialistisch regierten Brasilien abzuschalten. Das aber ist ein Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit, die es mit aller Kraft zu verteidigen gilt.“

Tatsächlich wollten die Kläger zugleich klären, inwieweit sie ihren vermeintlichen Anspruch auf „Forschungsdatenzugang“ gerichtlich durchsetzen können. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist also vielleicht nur der Startschuss für weitere Anfragen auf „Forschungsdatenzugang“, bei denen es vor allem darum geht, die Plattform X in Verruf zu bringen.

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