„Nicht in Talks, nicht in der Tagesschau“ – Georg Restle fordert kompletten Ausschluss der AfD aus ÖRR

vor 4 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Georg Restle, Chef des ARD-Magazins Monitor, hat sich auf der Plattform X für einen neuen Umgang mit der AfD im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen. Restle vertritt die Auffassung, dass die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem „Folgen haben muss, auch für den ÖRR“. Konkret fordert Restle, dass die Partei zukünftig nicht mehr gleichbehandelt werden soll. „Nicht in Talks, nicht in der Tagesschau“, konkretisiert er seine Forderung, die Partei auszuschließen.

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In den Kommentaren unter seinem Post legt Restle noch einmal nach. „Alle geeigneten und erforderlichen Mittel jenseits des Verbots sind vorher auszuschöpfen. (…) Dazu gehört u.a. auch klare Positionierung des ÖRR. Steht so auch in den Landesmediengesetzen.“ Restle spielt damit offenbar darauf an, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk „die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes stärken“ soll, wie es zum Beispiel im Rundfunkstaatsvertrag des ZDF steht.

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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nach seinem Auftrag aber auch dazu verpflichtet, vielfältig, ausgewogen und unparteiisch zu berichten und Parteien gleichzubehandeln. Dabei soll der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit beachtet werden. Parteien werden dabei vor allem nach der politischen Bedeutung, die sich aus den Wahlergebnissen und der gesellschaftlichen Relevanz ergibt, abgestuft dargestellt. Für die AfD bedeutet dies, dass sie nach der Union die zweitwichtigste Partei in Deutschland noch vor der SPD ist.

Für die AfD dürfte es schwierig sein, sich in den ÖRR einzuklagen, sollte dieser zu der gleichen Einschätzung gelangen wie Georg Restle. Denn eine angemessene Berücksichtigung der Parteien bei öffentlich-rechtlichen Sendern bedeutet nicht, dass die Parteien einen Anspruch haben, in die einzelnen Talksendungen geladen zu werden. Vielmehr sind die Intendanten dafür verantwortlich, über das gesamte Programm hinweg für eine angemessene Berücksichtigung der Parteien zu sorgen.

Erfolgreiche Klagen gegen eine unangemessene Berücksichtigung im Gesamtprogramm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gab es bisher noch nicht – nur gegen den Ausschluss aus Wahlsendungen und gegen die Weigerung von ÖRR-Sendern, Wahlwerbespots nicht zu zeigen.

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