
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist mit zwei Klagen gegen den Deutschen Bundestag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Die Partei hatte in beiden Fällen eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit geltend gemacht. Das Gericht wies die Klagen wegen angeblichen Wahlbetrugs als unbegründet zurück.
In den Verfahren ging es im ersten Fall um die Ausgestaltung des Bundeswahlrechts. Das BSW beklagte demnach das Fehlen einer rechtlich abgesicherten Einspruchsmöglichkeit bei einem knappen Unterschreiten der Fünf-Prozent-Hürde. Für geltend gemachte Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses sollte demnach ein Rechtsbehelf eingeführt werden. Zum anderen ging es um die Regeln zur Reihenfolge der Parteien auf Stimmzetteln. Das BSW sah sich dadurch im Nachteil gegenüber anderen Parteien.
Hintergrund der Klagen: Die Wagenknecht-Partei hatte bei der Bundestagswahl im Februar 4,981 Prozent der Zweitstimmen erreicht. Damit blieb das BSW denkbar knapp unter der Fünf-Prozent-Hürde und zog nicht wieder in den Bundestag ein. Mit ihren Klagen wollte die Wagenknecht-Partei vor allem eine Neuauszählung der Stimmen erzwingen.