Behördenversagen von Friedland weitet sich aus: Mörder von Liana nicht abgeschoben, weil Ausländerbehörde falsche Aktenseite angab

vor etwa 10 Stunden

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Bildquelle: NiUS

Das Behördenversagen im Fall des irakischen Asylbewerbers Muhammad A. weitet sich zunehmend aus: Wie das Goettinger Tageblatt berichtet, hat die niedersächsische Ausländerbehörde bei einem entscheidenden Haftantrag vor Gericht massiv gepatzt: Formale Schlampereien und fehlende Begründungen ließen den 31-jährigen Iraker, der nun des Totschlags verdächtigt wird, wieder auf freien Fuß setzen – mit fatalen Konsequenzen.

Nachdem A. in Hannover aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Einbeck festgenommen worden war, wollte ihn demnach die Ausländerbehörde in Abschiebehaft nehmen, um ihn von dort nach Litauen zu schicken – das Land, in welchem der Iraker erstmals EU-Territorium betreten hatte. Doch der Plan scheiterte: Am 20. Juli 2025 kam A. frei. Das Amtsgericht Hannover wies den Haftantrag nicht einmal inhaltlich zurück, vielmehr war er schon formal unzulässig. Die Behörde hatte keine ausreichende Begründung für eine „erhebliche Fluchtgefahr“ geliefert, was dringend notwendig gewesen wäre. Statt die Gefahr in eigenen Worten darzulegen, so berichtet es das Goettinger Tageblatt, verwies die Behörde, die dem Innenministerium unterstellt ist, auf eine Seite in der Ausländerakte des Irakers – die sich dann auch noch als die falsche herausstellte.

Am Tatort stehen Kerzen und ein Portraitfoto der getöteten Ukrainerin.

Mit dem Sachverhalt konfrontiert, stellte sich das Innenministerium von Daniela Behrens (SPD) zwar demonstrativ hinter die Ausländerbehörde, kündigte aber an, den Fall detailgenau aufzuarbeiten.

Bereits im Oktober 2022 bat Deutschland Litauen um Rücknahme des Asylbewerbers, und Vilnius stimmte zu. A. klagte dagegen und gewann zunächst vor dem Verwaltungsgericht Göttingen im Eilverfahren. Die Abschiebung ruhte jahrelang, bis das Gericht im Hauptsacheverfahren dem Bamf recht gab. Doch da war A. schon verschwunden. Ein mit solchen Fällen vertrauter Verwaltungsrichter nennt es gegenüber der Zeitung  „typisch“: Die enge Frist von sechs Monaten für Überstellungen lädt förmlich zum Untertauchen ein. Scheitert die Abschiebung in diesem Zeitraum, übernimmt der abgebende Staat – hier Deutschland – die Zuständigkeit. Viele nutzen das aus. Muhammad A. setzte sich in dem Zeitraum, in dem gesucht worden war, offenbar in die Schweiz ab, tauchte aber später wieder in Niedersachsen auf. Dort kam die Festnahme zustande.

Die SPD-Innenministerin Behrens – ihrem Haus ist die Ausländerbehörde unterstellt.

Bereits am Mittwochvormittag war bekannt geworden, dass Muhammad A. am 11. August 2025, also dem Tag der Tötung der 16-jährigen Liana K. in Friedland, dreimal von der Polizei kontrolliert worden war, ohne dass die Beamten ihn festnahmen oder hinsichtlich eines schweren Verbrechens Verdacht schöpften. Zunächst belästigte er Bürger im Rathaus und erhielt einen Platzverweis, doch die Behörden ließen ihn laufen. Später wurde die Polizei wegen eines randalierenden Mannes zum Bahnhof Friedland gerufen, wo A. in einer Gruppe von drei Migranten stand und die Beamten selbst zur regungslosen Leiche des Mädchens führte – er behauptete, „ein Güterzug habe das Mädchen zuvor erfasst“. Trotz eines positiven Alkoholtests mit 1,35 Promille ließ man ihn gehen. Nur zwei Stunden später rückte die Polizei erneut aus, diesmal wegen Randale im benachbarten Grenzdurchgangslager (GDL) Friedland; die Beamten erkannten A. wieder und brachten ihn lediglich in eine psychiatrische Einrichtung, ohne weitere Konsequenzen.

Am Donnerstag soll die Tötung der 16-jährigen Liana K. Thema im Innenausschuss des niedersächsischen Landtags sein. Ob dort Antworten erwartet werden können, ist indes fraglich. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat angekündigt, nur eine Abteilungsleiterin als Vertretung zu schicken.

Auch bei NIUS: Iraker wirft 16-Jährige vor den Zug: Das Protokoll einer Vertuschung

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