Niehoff-Strafbefehl: Chefin des zuständigen Amtsgerichts leitete zuvor Staatsanwaltschaft während „Schwachkopf“-Razzia

vor 12 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Das Amtsgericht Haßfurt hat einen Strafbefehl gegen den Rentner Stefan Niehoff erlassen. Das bestätigte das Gericht gegenüber Apollo News. Brisant: Die Direktorin des Amtsgerichts, Ursula Redler, wechselte erst kürzlich von ebenjener Behörde, die den Strafbefehl beantragt hatte, der Staatsanwaltschaft Bamberg, nach Haßfurt. Bis Ende Januar war sie Oberstaatsanwältin in Bamberg, ehe sie am 1. Februar in die Behörde in Haßfurt wechselte – ein in der bayerischen Justiz übliches Rotationsverfahren.

In ihrer vorherigen Position als Oberstaatsanwältin beaufsichtigte sie die Ermittler, die nicht nur eine die „Schwachkopf“-Razzia gegen Niehoff erwirkten, sondern auch am 30. Januar den neuen Strafbefehl beim Amtsgericht Haßfurt beantragte – zwei Tage, bevor Redler dort die Stelle als Direktorin übernahm, wie die Welt auf Anfrage von dem Gericht erfuhr.

Dort legte sie umgehend eine dienstliche Stellungnahme ab, in der sie erklärte, in welchen Fällen sie aufgrund ihrer Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft zuvor befangen sei. Aufgrund ihrer Stellung als Direktorin des Amtsgerichts besitzt Redler erhebliche Macht – so ist sie für die Organisation des Gerichts verantwortlich.

Die Erklärung legte sie Anfang Februar ab, machte diese jedoch nicht öffentlich. Niehoffs Verteidiger, der Rechtsanwalt Marcus Pretzell, erfuhr davon und somit auch von dem am 30. Januar gestellten Antrag auf Strafbefehl erst Mitte März, wie er gegenüber Apollo News mitteilte. Die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht hätten Pretzell über diese Abläufe bereits im Februar informieren können – das geschah aber erst nach der Bundestagswahl, nachdem Pretzell Akteneinsicht verlangt hatte. Eine Erklärung für diesen Umstand äußerte das Gericht gegenüber Pretztell nicht.

Redler ist auch in der Bamberger Kommunalpolitik kein unbeschriebenes Blatt. So sitzt sie als Parteilose in der CSU-Fraktion des Stadtrats. 2020 kandidierte sie sogar erfolglos für das Amt des Oberbürgermeisters. In einem Interview mit der Main-Post schloss sie eine erneute Kandidatur nicht aus.

In dem Interview sprach Redler auch ausführlich über ihre Motivation, in die Justiz zu gehen. So gab sie als Grund für ihr Jura-Studium an, dass sie Staatsanwältin werden wollte. „Ich wollte immer für das Gute kämpfen, wie ein Jedi-Ritter“, führte sie weiter aus. Angesprochen auf den oft „harten“ Ruf der bayerischen Justiz beschwichtigte sie: Der Rechtsstaat sei dort „auf einem sehr guten Niveau“. „Ich sehe uns durchaus in einer Vorbildrolle“, so Redler weiter gegenüber der Zeitung.

Angesichts des Strafbefehls gegen Niehoff ist die Vorbildrolle der bayerischen Justiz jedoch durchaus anzuzweifeln. Zum Strafbefehl ist auch interessant: An jenem 30. Januar, an dem der Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde, erhielt die Nius-Journalistin Janina Lionello am Nachmittag eine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft, die mitteilte, die Ermittlungen stünden „unmittelbar vor dem Abschluss“, sie solle sich in drei bis vier Wochen erneut melden – also nach der Bundestagswahl. Aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch geht eindeutig hervor, dass der Strafbefehl noch am selben Tag beim Amtsgericht Haßfurt beantragt wurde.

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