NIUS Exklusiv: EU untersucht Einflussnahme auf Bundestagswahl 

vor etwa 2 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Die EU-Kommission untersucht, ob die Plattform X Einfluss auf die Bundestagswahl genommen hat. Dies geht aus der Antwort der EU-Kommission auf eine NIUS-Anfrage hervor. NIUS wollte wissen, ob die EU im Rahmen des Digital Services Act (DSA) eine mögliche Beeinflussung der Bundestagswahl prüft. Die Kommission erklärte mit Blick auf ein Verfahren, das sie derzeit gegen X führt: „Alle Informationen, die wir sammeln, auch im Kontext der Wahlen in Deutschland, fließen in das Verfahren ein und werden in dem Rahmen auch berücksichtigt.“

Hintergrund dieser Untersuchungen ist ein laufendes Verfahren, das die EU-Kommission im Rahmen des DSA gegen die Plattform X, ehemals Twitter, führt. Der DSA soll Plattformern stärker in Haftung nehmen für die Inhalte, die Nutzer posten. Tatsächlich aber ermöglicht das Gesetz der EU eine Kontrolle des öffentlichen Diskurses im Netz, die viele Kritiker an Zensur erinnert: Unter dem Deckmantel des Kampfes gegen vermeintliche „Desinformation“ versuchen die EU-Bürokraten, die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Das Verfahren der EU gegen X wurde bereits im Dezember 2023 eröffnet. Dabei prüft die Kommission unter anderem, ob X sich an die Regeln hält, die Plattformen im Zusammenhang mit Wahlen zu befolgen haben. So sollen die Plattformen Maßnahmen ergreifen, um „systemische Risiken“ zu mindern und „negative Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs oder Wahlen“ zu verhindern.

Auszug aus dem DSA, Artikel 34.

Am 17. Januar dieses Jahres leitete die EU dann zusätzliche Untersuchungen gegen X ein, kurz nachdem der Unternehmer und Besitzer von X, Elon Musk, eine Wahlempfehlung für die AfD ausgesprochen und sich zudem mit AfD-Chefin Alice Weidel in einem Space auf X unterhalten hatte. 150 EU-Beamte überwachten das Gespräch. Die EU-Kommission forderte X im Rahmen der zusätzlichen Untersuchung auf, „interne Unterlagen über ihre Empfehlungssysteme und alle kürzlich vorgenommenen Änderungen“ zu übermitteln sowie Informationen über die „Moderation von Inhalten und der Viralität von Konten“ bereitzustellen. Außerdem erteilte die Kommission eine „Aufbewahrungsanordnung“: X muss Belege über Änderungen an den Empfehlungsalgorithmen für den Zeitraum vom 17. Januar bis 31. Dezember 2025 aufbewahren.

Bedeutet: Die EU will überprüfen, ob Musk gezielt die Algorithmen veränderte, um die Wahl zu beeinflussen. Damit bestätigt sich, wovor NIUS immer wieder gewarnt hatte: Über den DSA erlangt Brüssel Kontrolle über nationale Wahlprozesse – obwohl die zuständige deutsche Behörde, die Bundeswahlleiterin, längst das amtliche Endergebnis verkündete.

Musk arbeitet mittlerweile für die US-Regierung von Trump.

Brisant sind die Untersuchungen gegen X unter anderem im Zusammenhang mit der rumänischen Präsidentschaftswahl Ende vergangenen Jahres: Dort annullierte das oberste Gericht die Wahl, nachdem der Verfassungsschutz den Vorwurf der Wahlmanipulation erhoben hatte. Der Geheimdienst hatte behauptet, Rumänien sei Opfer eines „aggressiven russischen hybriden Angriffs“ geworden.

Als Beleg führte der rumänische Geheimdienst an, dass auf der Plattform TikTok viele Accounts zur Wahl des rechtsgerichteten Kandidaten Calin Georgescu aufgerufen hatten, der die Wahl schließlich gewann. Ob der Wahlsieg aber tatsächlich durch einige TikTok-Accounts verursacht wurde, ließ sich nicht belegen. Vielmehr deutete das Vorgehen des Geheimdienstes darauf hin, dass ein unliebsamer Kandidat aus dem Rennen entfernt werden sollte. Die EU hatte in diesem Zusammenhang ein Verfahren gegen TikTok eingeleitet.

Der Sieger der rumänischen Präsidentschaftswahl, Calin Georgescu.

Mit den Untersuchungen gegen X könnte die EU nun Institutionen in Deutschland den Weg ebnen, um auch hierzulande die Wahlergebnisse anzufechten. Zudem könnte die EU dem Unternehmen X eine Geldbuße aufbrummen oder gar die Abschaltung der Plattform anordnen.

X ist vielen Linken ein Dorn im Auge. Denn seit Elon Musk die Plattform kaufte und dort die freie Rede wiederherstellte, die zuvor durch strenge Regeln zensiert worden war, dominieren Linke nicht länger die öffentliche Debatte auf X.

Im Vorfeld der Bundestagswahl hatten darum vor allem Grünen-Politiker immer wieder versucht, Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Wahlergebnisses zu säen – und X gedroht. So erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck, der als Spitzenkandidat der Grünen antrat, im Oktober in einer Rede: „Wir können am Ende nicht zulassen als liberale Demokratien, dass Milliardäre, die in den USA Donald Trump unterstützen, mit ihrer Vorstellung von Kommunikation, oder chinesische Technik, die ja in China selbst verboten ist oder reguliert ist, den Diskurs in Europa definieren. Das wäre wirklich blind.“ Gegen die gesellschaftliche Polarisierung müsse man sich „politisch wehren“.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast drohte gar mit der „Schließung von X“.

Zuletzt hatte der Grüne Konstantin von Notz erklärt, die Bundestagswahl sei manipuliert worden. Von Notz ist Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das die Arbeit der Geheimdienste überwacht, hat also einen engen Draht in den Sicherheits-Apparat. Der Financial Times sagte von Notz Ende Februar: „Was man mit Sicherheit sagen kann, ist, dass es einen relevanten, unzulässigen Einfluss auf den Entscheidungsprozess gab.“ Er ergänzte: „Wir müssen einfach erkennen, dass unsere Wahlen bereits manipuliert werden ­– und zwar erfolgreich.“

Der Grünen-Politiker Konstatin von Notz.

Insbesondere das gute Abschneiden der AfD bei der Wahl wertete von Notz als Hinweis auf Manipulation, ebenso die Tatsache, dass die Union nicht mehr Stimmen bekam. Begründungen für diese Behauptungen lieferte von Notz nicht. Die regelmäßig gestreuten Spekulationen ermöglichen den Grünen jedoch, die Legitimität der Wahlergebnisse, speziell jener der AfD, in Zweifel zu ziehen und damit ihre politischen Gegner zu diskreditieren.

Einen Eindruck vom grünen Kampf gegen die freie Rede vermittelt dieses Video:

Die Schlüsselposition für die Umsetzung des DSA hatte Habeck mit einem engen Vertrauten, dem Grünen-Politiker und Chef der Bundesnetzagentur Klaus Müller, besetzt. Im Oktober ließ Müller die Meldestelle „REspect“ als sogenannten Trusted Flagger zu. Seither überprüft „REspect“ Kommentare in sozialen Netzwerken und leitet sie im Verdachtsfall an das Bundeskriminalamt weiter. Die Meldestelle fiel in der Vergangenheit regelmäßig durch linken Aktivismus auf.

Müllers Bundesnetzagentur ist als Digital Services Coordinator eigentlich für die Umsetzung des DSA in Deutschland zuständig. Dennoch wollte die Behörde nicht beantworten, ob im Rahmen des DSA eine unzulässige Einflussnahme auf die Bundestagswahlen untersucht werde. Die Bundesnetzagentur verwies stattdessen auf die EU und das Innenministerium. Das Innenministerium wiederum antwortete auf NIUS-Anfrage: „Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer Fragen an die zuständige EU-Kommission bzw. die Bundesnetzagentur.“ Beide inländischen Institutionen verweisen also gegenseitig aufeinander, keine Behörde möchte für die Untersuchung der Wahl verantwortlich zeichnen.

Lesen Sie auch: Kampfbegriff „Ausländische Beeinflussung“: Was planen die Grünen nach der Bundestagswahl?

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