NRW zahlt Millionen an Willkommensgeldern für ausländischer Pfleger – kontrolliert aber nicht, ob sie weiter arbeiten

vor 4 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will Pflegefachkräfte aus Nicht-EU-Staaten langfristig für eine Niederlassung im Bundesland gewinnen. Dafür wurde ein Programm mit 1.500 Euro Willkommensgeld für jede Fachkraft aus Nicht-EU-Staaten, die einen Antrag auf Anerkennung der Qualifikation stellt, ins Leben gerufen. „Ziel des Programms ist es, qualifizierte Pflegekräfte für eine langfristige Beschäftigung in NRW zu gewinnen“, heißt es.

Allein seit März 2024 wurden 1256 Anträge bewilligt, was in etwa 1,9 Millionen Euro gezahlten Geldern entspricht. Die Wirksamkeit des seit 2022 bestehenden Programms wird aber gar nicht kontrolliert, denn ob die Fachkräfte nach der Bewilligung überhaupt noch im Land sind, wird nicht erhoben.

Um für das Willkommensgeld qualifiziert zu sein, muss eine Pflegefachkraft aus einem Nicht-EU-Staat eine Ausbildung in einem Pflegeberuf vorweisen, die entsprechende Anerkennung durch das Bundesland muss innerhalb der letzten sechs Monate erfolgt sein und die Fachkraft muss den Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen haben. Auch ein gültiger Aufenthaltstitel ist Voraussetzung. Ein gültiges Arbeitsverhältnis ist für die Bewilligung aber nicht nötig. Das Verfahren zur Bewilligung dauerte im Jahr 2023 im Schnitt 82 Tage.

Ob oder wie erfolgreich das Programm überhaupt ist, scheint der Landesregierung aber egal zu sein. Denn Zahlen darüber, wie viele der geförderten Fachkräfte nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens überhaupt in Nordrhein-Westfalen in einem entsprechenden Beruf tätig sind, geschweige denn überhaupt arbeiten, werden von der Landesregierung nicht erhoben.

Dies geht aus einer kleinen Anfrage der AfD-Fraktion Nordrhein-Westfalen hervor. Das Steuergeld in Millionenhöhe fließt unkontrolliert weiter, die aktuelle Förderphase geht bis 2027. Ob in Zukunft Daten zum Ziel der langfristigen Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen erhoben werden sollen, geht aus der Antwort der Landesregierung nicht hervor.

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