
Öffentlich werden die Pläne der Bundesregierung gerne als eine „Beendigung des Familiennachzugs“ kommuniziert – so sprach unter anderem Markus Söder über das Vorhaben der neuen Koalition. Das ist es nicht. Im Koalitionsvertrag ist lediglich die befristete Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre festgehalten. Dennoch wird der nicht sonderlich umfangreiche Schritt von manchen schon als elementarer Teil einer Migrationswende gefeiert.
Diese Aussetzung wird immerhin auch schnell umgesetzt: Bereits in der Kabinettssitzung am morgigen Mittwoch will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt den Entwurf beschließen. Zweifellos soll es in der Kommunikation nach Außen den ersten Baustein einer Migrationswende darstellen. Doch das Vorhaben ist bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein.
Der aktuelle Gesetzesentwurf, der dieser Redaktion vorliegt, bestätigt das ausdrücklich. Der Familienauszug ist nach geltender Rechtslage „auf ein Kontingent von 1.000 Visa pro Monat begrenzt“, heißt es dort. Berufen wird sich auf das Aufenthaltsgesetz, welches diese Begrenzung seit 2018 tatsächlich festschreibt. Im Entwurf heißt es weiter, dass 2024 auf dieser Basis 12.000 Menschen nach Deutschland kamen.
Diesen Zuzug für zwei Jahre auszusetzen, wird die Migration nach Deutschland also theoretisch um 24.000 Menschen reduzieren. Das entspräche, gemessen an den letzten zwei Jahren, nicht mal vier Prozent des gesamten Asyl- oder Fluchtzuzuges. Und: Realistisch gesehen werden es angesichts von Härtefallregelungen trotzdem hunderte „Familiennachzügler“ nach Deutschland kommen. Eine genaue Definition von Härtefällen wollte das Ministerium gegenüber dieser Redaktion auf Nachfrage nicht liefern.
Im Antragsentwurf will das Innenministerium auch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes durchbringen: So soll das Ziel der Begrenzung wieder im Gesetz festgeschrieben werden. Das hatte die Union bereits in der vergangenen Legislaturperiode im Januar in den Bundestag eingebracht – das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz scheiterte am Ende knapp.